Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV abgewiesen. Damit muss die Stiftung die Namen der am Bau der russischen Pipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen offenlegen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern