Das Bundesverfassungsgericht hat heute mehrere Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt Constanze Oehlrich, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:
„Wir Bündnisgrüne haben von Anfang an gegen diese SOG-Novelle und die darin enthaltene Ausweitung polizeilicher Befugnisse protestiert. Die beanstandeten Vorschriften genügen nicht den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit an heimliche Überwachungsmaßnahmen der Polizei. Deshalb sind sie vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden.“