Kleine Anfrage zur Klimastiftung // Oehlrich: „Landesregierung versucht offenbar, das Steuergeheimnis zur Vertuschung zu missbrauchen“

Die Landesregierung hat die Aufklärung zahlreicher Vorgänge rund um die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV behindert, indem sie sich im wiederholten Fall auf das Steuergeheimnis berufen hat. Aus Sicht der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war und ist die Rechtsauffassung der Landesregierung falsch. Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind zentrale Fragen noch immer nicht zufriedenstellend und vollumfänglich beantwortet. Die bündnisgrünen Abgeordneten Constanze Oehlrich und Hannes Damm haben daher eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet, die die Auslegung des Steuergeheimnisses nach Paragraph 30 Abgabenordnung seitens der Landesregierung beleuchten soll. 

„Landesregierung versucht offenbar, das Steuergeheimnis zur Vertuschung zu missbrauchen“

Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, führt dazu aus: „Das Steuergeheimnis wurde und wird seitens der Landesregierung als Grund für die Nicht-Beantwortung relevanter Fragen vorgeschoben, sowohl bei parlamentarischen Kleinen Anfragen als auch bei Medienrecherchen. Damit versucht die Landesregierung offenbar, das Steuergeheimnis zur Vertuschung eigener Fehler zu missbrauchen.

Zum einen stellt sich die Frage, ob die Steuerdaten der Klimastiftung überhaupt unter das Steuergeheimnis fallen. Schließlich handelt es sich um eine durch die öffentliche Hand finanzierte Einrichtung. Zum anderen ist vor dem Hintergrund der monatelangen bundesweiten Debatte klar: Im Fall der Klimastiftung liegt ein ‚zwingendes öffentliches Interesse‘ an der Offenlegung der Daten vor. Diese Einschätzung wird auch von Expert*innen geteilt. 

Dennoch legen die Beteiligten, allen voran Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Finanzminister Heiko Geue und Justizministerin Jaqueline Bernhardt, das Steuergeheimnis falsch aus. Die Aufklärung der Skandalserie um die ‚Klimastiftung‘ wird dadurch massiv behindert. Es bleiben nur zwei mögliche Schlussfolgerungen: Entweder der Landesregierung fehlen juristische Grundkenntnisse oder sie agiert vorsätzlich mit einer falschen Auslegung des Steuergeheimnisses, um sich selbst zu schützen.

„Höchste Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen“ 

Die Landesregierung muss endlich damit aufhören, sich juristisch bis zur Peinlichkeit zu verbiegen. Dieses durchschaubare Manöver schädigt das Vertrauen der Bürger*innen in die Landespolitik nachhaltig. Auch die durch die Verfassung abgesicherten Abgeordnetenrechte auf Information dürfen nicht länger mittels einer offensichtlichen Schutzbehauptung missachtet werden. Es ist höchste Zeit, die Karten auf den Tisch zu legen.“ 

Hintergrund:

Paragraph 30 der Abgabenordnung zum Steuergeheimnis sowie den entsprechenden Anwendungserlass finden Sie hier.

Unter Absatz 4 Nummer 5 ist aufgeführt, dass im Falle eines „zwingenden öffentlichen Interesses“ eine Offenbarung geschützter Daten zulässig ist. Dieses „zwingende öffentliche Interesse“ ist im vorliegenden Fall eindeutig gegeben. 

Der Anwendungserlass regelt unter Punkt 3.7, dass im Falle eines zwingenden öffentlichen Interesses Auskunftsrechte, hierzu zählen zum Beispiel das einer Staatsanwaltschaft oder das von Abgeordneten eines Landtags, gegenüber dem Steuergeheimnis überwiegen und die Finanzbehörde zur Auskunftserteilung verpflichtet ist. 

Eine Stiftung, die unter fortdauerndem Einfluss des Staates steht, ist nach Aussage von Stiftungsexpertin Birgit Weitemeyer nicht grundrechtsfähig. Der Staat selbst kann als den Grundrechten Verpflichteter nicht zugleich selbst Träger von Grundrechten wie dem Recht auf Datenschutz sein. Zudem kann sich der Staat seiner Grundrechtsbindung nicht dadurch entledigen, dass er Rechtsträger des Zivilrechts für seine Zwecke nutzt.

Die staatliche Beherrschung der Stiftung Klima-und Umweltschutz MV ergibt sich u. a. aus folgenden Aspekten: Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist alleiniger Stifter. Die Stiftungssatzung räumt der Ministerpräsidentin das Recht ein, den Vorstand zu bestellen und abzuberufen sowie das den Vorstand in klima- und naturschutzfachlichen Fragen beratende Kuratorium zu berufen. 



Hinweis:

Die Kleine Anfrage „Steuergeheimnis als Hindernis für Transparenz in Sachen ,Stiftung Klima- und Umweltschutz MV’“ vom 13. März 2023 finden Sie im hier.


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin