Auf der heutigen Sondersitzung des Landtages wurde der gemeinsame Antrag „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“ der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutiert. Hierzu äußert sich Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion:
„Das Containern, also die Entnahme von noch genießbaren Lebensmitteln aus Abfallbehältern, ist ein Beitrag zur bestmöglichen Lebensmittelverwertung und muss daher dringend entkriminalisiert werden. Bis der Deutsche Bundestag das Strafgesetzbuch entsprechend geändert hat, muss zumindest die Einstellung von Strafverfahren wegen des Containerns von Lebensmitteln deutlich vereinfacht werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auf, eine entsprechende Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zur Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren zu unterstützen.
Rund elf Millionen Tonnen Nahrungsmittel landeten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 im Müll. Für sieben Prozent der Lebensmittelabfälle ist der Lebensmittelhandel verantwortlich. Ein Großteil der weggeworfenen Lebensmittel wären ohne Geschmacks- oder Qualitätsverlust noch genießbar gewesen. Hält man sich nun vor Augen, dass rund ein Drittel der weltweit emittierten Treibhausgase auf das Konto der Lebensmittelproduktion geht, wird deutlich: Lebensmittel müssen bestmöglich verwertet werden. Dazu soll die beantragte Vereinfachung der Einstellung von Strafverfahren wegen des Containerns von Lebensmitteln einen Beitrag leisten.“
Hinweis:
Den Antrag „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“ (Drucksache 8/1752) vom 07. Februar 2023 finden Sie hier: