Zu dem Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes erklärt die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag MV, Constanze Oehlrich:
„Es ist nur eine Zahl, die in unserem Landes- und Kommunalwahlgesetz geändert werden muss, um der jungen Generation von heute endlich eine Beteiligung an den Weichenstellungen für morgen zu ermöglichen: Aus dem 18. Lebensjahr, das man bislang vollendet haben musste, um bei Landtagswahlen wahlberechtigt zu sein, soll nun das 16. werden