Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung darf nicht als Schmalspurvariante ausgestaltet werden. Davor warnt Jutta Wegner, Parlamentarische Geschäftsführerin und bildungspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion. Anlass ist der Kabinettsbeschluss der Landesregierung über Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes.
Rechtsanspruch kommt – Qualitätsfrage bleibt offen
„Ganztag ist kein Aufbewahrungsprogramm für die Kinder berufstätiger Eltern. Ganztag entscheidet über Bildungschancen, über gesellschaftliche Teilhabe und über den Alltag von Kindern. Wer hier nur das gesetzliche Minimum organisiert, verspielt enormes Potenzial“, so Wegner. Mit dem geplanten Gesetz werde zwar ein Rechtsanspruch umgesetzt, doch die Landesregierung mache daraus in erster Linie ein Verwaltungsprojekt. „Was Kinder brauchen, ist Qualität, Verlässlichkeit und gute Bildung. Der vorgelegte Rahmen bleibt deutlich hinter diesen Anforderungen zurück.“