Die Landesregierung hat Anfang 2024 angekündigt, dass im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens (ZAV) für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Projekte mit innovativem Charakter bevorzugt genehmigt werden sollen. Doch auf der Website des Wirtschaftsministeriums wird nach wie vor die veraltete Bewertungsmatrix aus dem Frühjahr 2022 angezeigt, und eine proaktive Information der antragsstellenden Gemeinden und Vorhabenträger ist ausgeblieben.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Hannes Damm (Drucksache 8/4240) zeigt, dass Vorhabenträger lediglich fallbezogen im Rahmen der Antragsbearbeitung über die neuen Kriterien informiert worden sind. Eine systematische Kommunikation erfolgte jedoch nicht, wodurch viele Antragsteller*innen benachteiligt wurden.