Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV) für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde nun der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung an die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben verabschiedet.
„Die Landesregierung hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz einen halbherzigen Korrekturversuch unternommen – und ist damit kläglich gescheitert,“ so Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV.