Sicherheits- und Ordnungsgesetz // Oehlrich: „Landesregierung scheitert kläglich mit Korrekturversuch“

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV) für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde nun der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung an die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben verabschiedet. Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV, kritisiert die Novellierung als unzureichend:

„Die Landesregierung hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz einen halbherzigen Korrekturversuch unternommen – und ist damit kläglich gescheitert. Bereits im Vorfeld haben Expert*innen in der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses den Gesetzentwurf als nicht verfassungskonform eingestuft. Die in der weiteren Ausschussberatung erfolgten Anpassungen haben daran nur wenig geändert.“

„Unserer Verfassung werden die Regelungen wieder nicht gerecht“

„Tief in Grundrechte eingreifende Überwachungsmaßnahmen wie der Einsatz von Vertrauenspersonen oder von verdeckten Ermittler*innen setzen einen hinreichend konkretisierten Anlass voraus – und müssen auf die verantwortlichen Personen beschränkt werden können. Das aber ist durch die nun mehrheitlich im Landtag verabschiedete Fassung des Gesetzes nicht gewährleistet. Unserer Verfassung werden die Regelungen daher wieder nicht gerecht.

Rot-Rot setzt zudem weiterhin auf die umstrittenen Überwachungsmaßnahmen der Online-Durchsuchung und der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Die damit verbundenen unverhältnismäßigen Eingriffe in die Vertraulichkeit und Integrität von IT­-Systemen untergraben unsere Grundrechte und sind aus Sicht meiner Fraktion der falsche politische Weg. Unser Änderungsantrag wurde jedoch leider abgelehnt.“


Hinweis:

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (Drucksache 8/2706) und zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2218).


Constanze Oehlrich MdL Innenpolitische Sprecherin