Sicherheits- und Ordnungsgesetz // Oehlrich: „Landesregierung scheitert kläglich mit Korrekturversuch“

Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG MV) für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde nun der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung an die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben verabschiedet.

„Die Landesregierung hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz einen halbherzigen Korrekturversuch unternommen – und ist damit kläglich gescheitert,“ so Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV.

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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 mehrere Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt. Die Mehrheit der Vorschriften sah das Gericht noch für korrigierbar an, einige erklärte es jedoch für nichtig. Der bereits im März in Reaktion auf dieses Urteil in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah daraufhin eine konsequente Streichung der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Vorschriften des SOG vor.