Der Betreiber des LNG-Terminals in Mukran, Deutsche ReGas, will die Anlage wesentlich ändern: Anstelle der ursprünglich genehmigten Land-KWK sollen Strom- und Wärmeversorgung ausschließlich über schiffseigene Motoren und Kessel erfolgen. Das StALU führt das Verfahren nach § 10 BImSchG – gestützt auf Übergangsrecht aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz.
Die Änderungsunterlagen liegen nur für einen kurzen Zeitraum vor Ort aus (13.10.–13.11.2025, Stralsund/Sassnitz). Einwendungen gegen die Änderungen sind bis zum 15.12.2025 möglich. Eine digitale Auslegung findet ausdrücklich nicht statt.