Das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 26. Februar 2026 entschieden, dass der Abgeordnete Hannes Damm keinen Anspruch auf eine vorläufige Wiederaufnahme in die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat.
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Bündnisgrüne Landtagsfraktion beendet die Zusammenarbeit mit Hannes Damm
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Abgeordneten Hannes Damm aus der Fraktion ausgeschlossen. Der Beschluss erfolgte mit einem Votum von 4:1.
Die in den vergangenen Wochen stattgefundenen intensiven internen Klärungsprozesse sowie ein Spitzengespräch zwischen Landesverband und Landtagsfraktion unter Leitung des ehemaligen Bundesgeschäftsführers Michael Kellner in Rostock haben deutlich gemacht, dass die weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist.