Aussetzung der Düngelandesverordnung// Dr. Terpe: „Mecklenburg-Vorpommern braucht jetzt praxistaugliche Regelungen zum Schutz unserer Gewässer und unseres Grundwassers“

Sobald Schnee und Eis geschmolzen sind, beginnen die Landwirt*innen auch in Mecklenburg-Vorpommern wieder mit der Düngesaison. Wie viel und wo in Deutschland gedüngt werden darf, ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. Eine Überdüngung führt durch Auswaschungen zu hohen Nitratbelastungen in Böden und Gewässern und im schlimmsten Fall zu einer Verunreinigung unseres Grundwassers und zu Eutrophierung in Oberflächengewässern. Aktuell herrscht hier rechtliche Unsicherheit, nachdem ein Bundesverwaltungsgericht Teile der bayerischen Düngelandesverordnung gekippt hat und Agrarminister Till Backhaus daraufhin auch die gesamte Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt hat.

„Anstatt für eine rechtssichere, praxistaugliche Übergangsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern zu sorgen und sich zugleich für eine langfristig tragfähige bundesweite Regelung einzusetzen, setzt Landwirtschaftsminister Till Backhaus nun die gesamte Landesverordnung aus. In der entsprechenden Pressemitteilung räumt der Minister zwar ein, dass Maßnahmen zum Gewässer- und Grundwasserschutz sinnvoll sind, hofft für die kommende Saison aber offenbar allein auf Freiwilligkeit, was entgegen seiner Aussage einen klaren Rückzug aus dem Gewässerschutz bedeutet“, kritisiert der agrarpolitische Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion MV, Dr. Harald Terpe.

Nord Stream 2: Backhaus‘ Ministerium baute Genehmigungshürden ab // Damm: „Nord Stream 2 schuldet dem Land bis heute Millionen“

In der heutigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu Nord Stream 2/Klimastiftung hat Umweltminister Till Backhaus ausgesagt. Backhaus war von Beginn an eng in die Planungen zur Pipeline Nord Stream 2 eingebunden. In der Befragung räumte der Minister ein, dass sein Ressort aktiv daran mitgewirkt habe, bestehende Genehmigungshürden für den Pipelinebau abzubauen. Dazu habe man eigens ein neues FFH-Schutzgebiet ausgewiesen – eine Ausgleichsmaßnahme, die entscheidend zur Genehmigungsfähigkeit von Nord Stream 2 beigetragen habe. Hannes Damm, Obmann der bündnisgrünen Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss, erklärt: „Nord Stream 2 hat diese Maßnahme immer wieder bei der Landesregierung eingefordert und sogar einen Kabinettsbeschluss verlangt. Das ist ein hochgradig ungewöhnlicher Vorgang, denn eigentlich ist es Sache der Antragsteller, für die Genehmigungsfähigkeit zu sorgen, nicht der Regierung. Die Ausweisung eines neuen Schutzgebiets ist zudem ein komplexer Vorgang, der sogar auf EU-Ebene gemeldet werden muss. Die Landesregierung hat offenkundig alles darangesetzt, den Pipelinebau möglich zu machen.“

1 2 3 4