Anlässlich der heutigen Landtagsdebatte über den Antrag (Drucksache 8/5329) von SPD und LINKE bekräftigt die bündnisgrüne Fraktion ihre Forderung nach einer zukunftsfesten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028. Die bisherige Stoßrichtung der Landesregierung – getragen von SPD und LINKEN – sei unambitioniert und rückwärts gewandt, kritisieren die Bündnisgrünen. Die Fraktion setzt dem einen klaren Alternativvorschlag entgegen: zielgenaue Förderung, faire Verteilung, digitale Vereinfachung und verbindliche Mindeststandards. „Wir wollen die Eigenständigkeit der GAP sichern und die Gießkannen-Methode beenden“, erklärt Harald Terpe, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion.
„Ab 2028 müssen Agrarmilliarden dorthin fließen, wo messbare Leistungen für Klima, Natur und Tierwohl erbracht werden: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen – statt wie aus der Gießkanne Euro pro Hektar. Mit weniger Bürokratie und klaren Mindeststandards. Wer mehr fürs Gemeinwohl leistet, soll künftig auch mehr bekommen.“
Der Regierungsantrag halte dagegen an pauschalen Flächenprämien fest und verfehle damit die Ziele der GAP-Reform. „Wer Fläche bezahlt, fördert Flächenkonzentration und steigende Pachtpreise – aber kaum ökologische Wirkung. Das ist weder fair gegenüber Betrieben, die tatsächlich mehr leisten, noch verantwortungsvoll im Umgang mit Steuergeld“, so Terpe.
Zugleich fehle dem Regierungsantrag eine strategische Ausrichtung auf die Herausforderungen Mecklenburg-Vorpommerns. „Moor- und Grünlandschutz, Wasserrückhalt, Bodenschutz und vielfältige Fruchtfolgen sucht man vergeblich. Gerade MV braucht eine resiliente Landwirtschaft, die nachhaltige Wertschöpfung vor Ort stärkt und klimafest aufgestellt ist“, betont Terpe.
Bündnisgrüne Fraktion legt Änderungsantrag mit klaren Gemeinwohl-Zielen vor
Deshalb will die bündnisgrüne Fraktion die Einkommensstützung an überprüfbare Indikatoren koppeln – etwa an Treibhausgasemissionen, Nährstoffbilanzen, Pflanzenschutzmittelreduktion oder den Anteil von Biodiversitätsflächen und Gewässerrandstreifen. Ihr Änderungsantrag sieht zudem faire Regeln für Degression (abnehmende Förderung bei wachsender Betriebsgröße) und Kappung (Deckelung sehr hoher Direktzahlungen) vor.
Mit Blick auf die EU-Verhandlungen und den GAP-Vorschlag der EU-Kommission vom 16. Juli 2025 warnt Terpe vor Rückschritten: „Basisregeln und Umweltstandards dürfen nicht auf nationale Ebene zurückverlagert werden – sonst droht ein Unterbietungswettbewerb. Ein kraftloser Antrag von der Landesebene schwächt unsere Verhandlungsposition.“
Sein Fazit: „Wir brauchen EU-weit verbindliche Mindeststandards, feste Budgets für Gemeinwohlleistungen – mindestens 50 Prozent zweckgebunden – und den Übergang von pauschalen Flächenzahlungen zu ausschließlich leistungsgebundenen Zahlungen zur gezielten Unterstützung für Klimaschutz, Artenvielfalt und Tierwohl.“

Umwelt- und agrarpolitischer Sprecher