Der Gesetzentwurf der rot-roten Regierungskoalition zur Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes weist aus Sicht der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern erhebliche verfassungsrechtliche Mängel auf. Zentrale Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – insbesondere beim Schutz von Grundrechten und bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes – werden durch den Entwurf verfehlt.
„Der Gesetzentwurf von Rot-Rot ist in Teilen verfassungswidrig. Das ist in der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss deutlich geworden“, erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und fordert Nachbesserungen.