Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD haben heute im Parlament einen Gesetzentwurf der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, in dem eine Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern gefordert wurde. Nach der aktuellen Fassung des Verfassungsschutzgesetzes darf der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nur über gesichert verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren. Liegen jedoch lediglich Verdachtsmomente vor, ist eine solche Information bislang nicht zulässig – anders als im Bund und in elf von 16 Bundesländern.