Landesregierung lehnt Verdachtsberichterstattung ab // Oehlrich: „Verfassungsschutz muss Öffentlichkeit auch über Verdachtsfälle informieren“

Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD haben heute im Parlament einen Gesetzentwurf der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, in dem eine Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern gefordert wurde. Nach der aktuellen Fassung des Verfassungsschutzgesetzes darf der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nur über gesichert verfassungsfeindliche Bestrebungen informieren. Liegen jedoch lediglich Verdachtsmomente vor, ist eine solche Information bislang nicht zulässig – anders als im Bund und in elf von 16 Bundesländern. Die rechtspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Constanze Oehlrich, reagiert enttäuscht:

„In der vergangenen Woche hat Innenminister Christian Pegel in einer gemeinsamen Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission und des Innenausschusses den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 vorgestellt. Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Die größte Gefahr für diese Grundordnung geht dabei eindeutig vom Rechtsextremismus aus.

Wir fordern in unserem Gesetzentwurf, dass die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Bestrebungen informieren kann, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen.

Die Information über die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall, also darüber, dass mit Blick auf diese Partei tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzen, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen in angemessener Weise, namentlich mit politischen Mitteln, entgegenzuwirken. Das muss die Koalition auch in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen!“


Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Köln hat in seinem Urteil vom 8. März 2022 zahlreiche Belege dafür angeführt, dass es mit Blick auf die AfD ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt. Es hat die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für zulässig erklärt – und ebenso die Berichterstattung darüber. Die Aufklärung der Öffentlichkeit sei eine geeignete Vorkehrung zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, so das Gericht. Darüber hinaus wird die AfD in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall sowie in Thüringen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft.

Damit künftig auch in Mecklenburg-Vorpommern über Verdachtsfälle berichtet werden kann, soll nach dem Entwurf der bündnisgrünen Landtagsfraktion die Vorschrift des § 5 Absatz 2 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes nach dem Vorbild des Bundesverfassungsschutzgesetzes geändert werden, und zwar dergestalt, dass die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Bestrebungen informiert, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen.


Hinweis:

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/2091) vom 24. April 2023 finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Innenpolitische Sprecherin