KiföG MV: Landtag folgt bündnisgrüner Forderung nach Gesetzesänderung // Oehlrich: „Mehr Sicherheit für Eltern, Jugendämter und Kindertagespflegepersonen“

Heute hat der Landtag in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) beraten. In der Debatte wurde schnell klar, dass alle demokratischen Fraktionen dem Vorhaben grundsätzlich zustimmen. Zwar lehnte Rot-Rot den Gesetzentwurf ab; mit den Stimmen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Landesregierung aber dazu aufgefordert, einen entsprechenden Passus in das Kindertagesförderungsgesetz aufzunehmen. Dies soll anlässlich der vierten Novelle des Gesetzes im Herbst dieses Jahres geschehen.

„Freiheitlich-demokratische Erziehung auch für Kindertagespflege gesetzlich verankern“

Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, freut sich über den Erfolg:
„Eine freiheitlich-demokratische Erziehung ist für Kitas gesetzlich verankert; für die Kindertagespflege schließen wir nun diese Lücke. Nicht nur die Träger von Kindertageseinrichtungen, sondern auch Tagespflegepersonen sollen in Zukunft die Gewähr für eine den Werten des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Darüber sind sich alle demokratischen Fraktionen des Landtags einig.

Die von meiner Fraktion vorgeschlagene Änderung des KiföG wird nicht nur bei den Jugendämtern zu mehr Handlungssicherheit darüber führen, wer eine Tagespflegeerlaubnis erhält und wer nicht. Auch für Eltern und Kindertagespflegepersonen wird dadurch Klarheit geschaffen. Schließlich wünschen sich alle Eltern, dass ihre Kinder bestmöglich betreut werden. Für das Kindeswohl ist es zentral, das hat der Kita Landeselternrat MV verdeutlicht, dass in der Betreuung die gleichen Werte gelebt werden wie zu Hause.“

„Wir müssen verhindern, dass Rechtsextremist*innen die Kindertagespflege unterwandern“

„Wenn wir eine qualitativ gleichwertige Kindertagespflege neben den Kitas sicherstellen wollen, ist es unabdingbar, dass auch gesetzlich die gleichen erzieherischen Anforderungen an die Tageseltern gestellt werden wie an die Erzieher*innen in den Kitas. Beide müssen eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ausdrücklich im Gesetz geregelt ist dies jedoch bislang nur für die Kitas. Der Bedarf, die Regelungslücke im KiföG zu schließen, die das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem Urteil vom 24. November 2022 aufgezeigt hatte, wurde in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf nochmal bestätigt. Tageseltern leisten eine wertvolle Arbeit und bieten genau wie die Kitas eine tolle Möglichkeit für Eltern, ihre Jüngsten betreuen zu lassen. Wir müssen allerdings verhindern, dass Rechtsextremist*innen auch nur den Hauch einer Chance bekommen, die Kindertagespflege zu unterwandern.“


Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Urteil vom 24. November 2022 (Az: 6A 1813/19 SN) klargestellt, dass ein an die Tagespflegeperson gerichtetes Erfordernis, die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu bieten, einer gesetzlichen Regelung bedarf. Eine solche Regelung gibt es im Landesrecht bisher nicht.


Hinweis:

Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 8/1743) vom 11. Januar 2023 finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin