Der Rechtsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommern hat heute zu dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes der Landesregierung eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Grund für die Novelle ist die seit 1. Juli 2023 geltende Pflicht Mecklenburg-Vorpommerns, das Landesstiftungsgesetz an das neue Stiftungsrecht des Bundes anzupassen.
Die Sachverständige Katharina Gollan vom Deutschen Anwaltverein wies in der Anhörung darauf hin, dass Stiftungen durch ihre Struktur in besonderer Weise der Gefahr eines rechtswidrigen Verhaltens der handelnden und entscheidenden Personen ausgesetzt seien. Eine Stiftung habe im Gegensatz zu eingetragenen Vereinen keine Mitglieder und somit einen sehr kleinen Personenkreis, der Entscheidungen treffen könne.