Die Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU II / Rechtsextremismus

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss NSU II / Rechtsextremismus hat sich über eine ganze Wahlperiode hinweg mit militantem Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern und damit beschäftigt, wie die staatlichen Behörden damit umgingen.

Im Mittelpunkt stand zunächst der NSU. Die Mordserie liegt viele Jahre zurück, die Selbstenttarnung des NSU ebenso. Aber eines ist klar: Das ist lange her – und doch nicht vorbei.

Vor allem für die Angehörigen der Ermordeten ist nichts abgeschlossen. Sie leben bis heute mit den Folgen der Verbrechen und mussten zudem erleben, dass staatliche Behörden ihnen über Jahre weiteres Unrecht zufügten.

Ihnen wenigstens im Nachhinein gerecht zu werden, bleibt staatliche Verantwortung. Dem fühlen wir uns als demokratische Mehrheit der Mitglieder des Untersuchungsausschusses auch heute noch verpflichtet.

Diese Verantwortung geht aber noch über die Betroffenen hinaus. Die Verbrechen des NSU dürfen nicht vergessen werden. Nur wenn wir verstehen, was geschehen ist, können wir die richtigen Konsequenzen ziehen.

Der Untersuchungsausschuss hat wichtige Erkenntnisse für unser Land erbracht. Die Ermittlungen zu dem Mord an Mehmet Turgut waren von strukturellem Rassismus geprägt. Es ist bis heute völlig inakzeptabel, dass ein rechtsextremes Tatmotiv von Beginn an ausgeschlossen wurde und stattdessen die Familie und das Umfeld des Opfers unter haltlosen Verdacht gerieten. Daraus müssen die richtigen Konsequenzen gezogen werden.

Erstens: Die Aufklärung des NSU-Komplexes ist bundesweit nicht abgeschlossen, und es muss weiter darüber aufgeklärt werden. Deshalb ist es inakzeptabel, dass die Bundesregierung das geplante Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex erneut zur Disposition stellt. Mecklenburg-Vorpommern sollte sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass diese Einrichtung endlich geschaffen wird.

Zweitens müssen wir auch aus der Arbeit dieses Untersuchungsausschusses selbst lernen. Die Materialien dieses Untersuchungsausschusses müssen dauerhaft gesichert werden. Sie gehören in öffentliche Archive, müssen nach den geltenden Regeln zugänglich gemacht und mit den Beständen des Bundes und anderer Länder verknüpft werden. Aufarbeitung endet nicht mit der Übergabe eines Berichts. Sie lebt davon, dass Erkenntnisse erhalten bleiben und genutzt werden können.

Vor allem aber müssen die Empfehlungen dieses Untersuchungsausschusses umgesetzt werden. Sie reichen von der besseren Erkennung rechter Tatmotive bis zu der konsequenten Verfolgung der daraus resultierenden Straftaten.

Im zweiten Teil der Wahl der Wahlperiode hat uns die Untersuchung des Nordkreuz-Komplexes zugleich eine neue Dimension rechtsextremer Bedrohungen vor Augen geführt. Er zeigt, wie gefährlich es ist, wenn Rechtsextremistinnen selbst Teil von Sicherheitsbehörden sind und dadurch Zugang zu Waffen und sensiblen Informationen haben. Er zeigt auch, wie politische Gegner*innen zu Feindbildern erklärt, Messenger-Dienste zur Vernetzung genutzt und vermeintliche „Tag-X“-Szenarien vorbereitet werden.

Die parlamentarische Untersuchung hat zudem wesentliche Erkenntnisse über die Verbindungen zwischen Nordkreuz und der AfD erbracht. Führende Mitglieder von Nordkreuz waren zugleich in der AfD aktiv. Über Parteitage konnten neue Mitglieder gewonnen werden, innerhalb der Gruppe wurde Wahlwerbung betrieben und es gab gemeinsame Veranstaltungen.

Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zeigt die Wandlungen, aber auch die Kontinuitäten rechtsextremer Netzwerke. Diese Erkenntnisse können dabei helfen, rechtsextreme Strukturen besser zu verstehen und die tödliche Dimension rechter Gewalt früher zu erkennen.

Das ist eine Aufgabe für die Behörden unseres Landes. Das ist eine Aufgabe für uns als Parlament. Und das ist eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft.


Der Abschlussbericht zum Download


Die Empfehlungen des Ausschusses

Aus den Erkenntnissen des Ausschusses ergeben sich konkrete Handlungsaufträge für den Umgang mit Rechtsextremismus und rechter Gewalt. Sie betreffen sowohl die Arbeit der Sicherheitsbehörden als auch den Schutz von Betroffenen und die Stärkung unserer demokratischen Gesellschaft.


Empfehlungen an Land und Landesregierung

Die Landesregierung soll dem Landtag regelmäßig über die Umsetzung der aus den Erkenntnissen des Untersuchungsausschusses gezogenen Maßnahmen berichten. Hierfür ist ein ressortübergreifendes und dauerhaft angelegtes Monitoring einzurichten, das die Umsetzung in den jeweils zuständigen Bereichen systematisch erfasst und bewertet. Die hierzu erforderlichen Informationen sollen dezentral bei den zuständigen Stellen erhoben, zentral zusammengeführt sowie fortlaufend aktualisiert werden. Die Berichterstattung soll in einer Weise erfolgen, die Fortschritte, bestehende Defizite und weiteren Handlungsbedarf nachvollziehbar und überprüfbar macht. Hierzu soll mindestens einmal jährlich ein institutionalisierter ressortübergreifender Abgleich stattfinden.

Die behördliche Zusammenarbeit zwischen dem Innenressort einschließlich der dort angesiedelten Sicherheitsbehörden, der Justiz sowie weiteren betroffenen Stellen ist dauerhaft zu stärken und zu verstetigen. Der Informationsfluss zwischen Behörden des Bundes und des Landes soll verlässlich sichergestellt sowie regelmäßig auf seine praktische Wirksamkeit überprüft werden. Bestehende Kooperations- und Austauschformate sind fortlaufend weiterzuentwickeln. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit erfolgreiche Modellprojekte und Arbeitsstrukturen anderer Länder auf Mecklenburg- Vorpommern übertragbar sind. Erkenntnisse aus anderen Ländern sollen systematisch ausgewertet und nicht nur anlassbezogen oder punktuell berücksichtigt werden.

Rassistische, antisemitische und sonstige menschenverachtende oder diskriminierende Auffälligkeiten im öffentlichen Dienst, insbesondere in sicherheitsrelevanten sowie dienst-, disziplinar- und waffenrechtlich sensiblen Bereichen, müssen frühzeitig erkannt, konsequent geprüft und rechtzeitig zum Anlass dienst-, disziplinar- oder waffenrechtlicher Maßnahmen genommen werden. Hierfür sind die Informationsflüsse zwischen Strafverfolgungsbehörden, Disziplinarbehörden, Waffenbehörden und Verfassungsschutz verlässlich, rechtssicher und praktisch wirksam auszugestalten. Zudem ist zu prüfen, ob die bestehenden rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen eine frühzeitige und eigenständige Reaktion der zuständigen Stellen in ausreichendem Maße ermöglichen. Dabei ist insbesondere in den Blick zu nehmen, ob bestehende Fristenregelungen angepasst werden müssen, damit relevante Erkenntnisse aus Strafverfahren nicht bereits nach vergleichsweise kurzer Zeit einer Berücksichtigung in dienst- , disziplinar- oder waffenrechtlichen Verfahren entgegenstehen. Zudem ist zu prüfen, inwieweit bereits die Mitgliedschaft in rechtsextremistischen Gruppierungen als solche die erforderliche Zuverlässigkeit im dienst- oder waffenrechtlichen Sinne ausschließt.

Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass ein Datendiebstahl nicht nur bei gewinnorientierter Absicht strafbar ist, sondern auch dann, wenn er aus politischer Tatmotivation erfolgt. 5. Aufarbeitung von Cold-Case-Fällen rechter Tötungsdelikte Die Aufarbeitung von Altfällen und Verdachtsfällen rechter Tötungsdelikte sowie die Cold-Case-Arbeit sollen als dauerhafte und länderübergreifende Aufgabe fortgeführt und weiterentwickelt werden. Dabei ist zu prüfen, ob bestehende Strukturen ausreichen oder stärker zentral gebündelte beziehungsweise gemeinsame Ansätze der Länder erforderlich sind. Vorhandene Unterlagen zu ungeklärten oder zweifelhaft abgeschlossenen Fällen sollen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und externer Perspektiven erneut bewertet werden. Verdachtsfälle sollen nicht vorschnell abgeschlossen, sondern mit erweitertem Blick weiterverfolgt werden. Dies gilt auch für Fälle mit möglichem rechtsextremem Hintergrund wie den Brandanschlag von Lübeck 1996. Eine unabhängige Neubewertung einzelner Fälle muss insbesondere dann möglich bleiben, wenn Betroffene, Angehörige oder zivilgesellschaftliche Akteure nachvollziehbare Zweifel am bisherigen Ermittlungsstand geltend machen – auch nach formellem Abschluss von Ermittlungen oder Verfahren.

Die Aufarbeitung von Altfällen und Verdachtsfällen rechter Tötungsdelikte sowie die Cold-Case-Arbeit sollen als dauerhafte und länderübergreifende Aufgabe fortgeführt und weiterentwickelt werden. Dabei ist zu prüfen, ob bestehende Strukturen ausreichen oder stärker zentral gebündelte beziehungsweise gemeinsame Ansätze der Länder erforderlich sind. Vorhandene Unterlagen zu ungeklärten oder zweifelhaft abgeschlossenen Fällen sollen unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise und externer Perspektiven erneut bewertet werden. Verdachtsfälle sollen nicht vorschnell abgeschlossen, sondern mit erweitertem Blick weiterverfolgt werden. Dies gilt auch für Fälle mit möglichem rechtsextremem Hintergrund wie den Brandanschlag von Lübeck 1996. Eine unabhängige Neubewertung einzelner Fälle muss insbesondere dann möglich bleiben, wenn Betroffene, Angehörige oder zivilgesellschaftliche Akteure nachvollziehbare Zweifel am bisherigen Ermittlungsstand geltend machen – auch nach formellem Abschluss von Ermittlungen oder Verfahren.

Die Akten und beigezogenen Materialien des Untersuchungsausschusses sollen unter Beachtung der geltenden Vorschriften langfristig gesichert und so geordnet werden, dass sie für weitere parlamentarische, wissenschaftliche und historische Aufarbeitung nutzbar bleiben. Es soll geprüft werden, ob für aufarbeitungsrelevante Unterlagen und Daten zusätzliche rechtliche oder organisatorische Vorkehrungen gegen vorzeitige Löschung oder Vernichtung erforderlich sind.

Das Land soll die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Bundesebene vereinbarte Schaffung eines NSU-Dokumentationszentrums (in Nürnberg) unterstützen und auf die Umsetzung des Vorhabens hinwirken. Eine weitere Verschiebung oder sogar Absage des zentralen Gedenkortes – aus haushalterischen oder anderen Gründen – ist angesichts der verheerenden Dimension der rassistischen Terrorserie sowie der staatlichen Mitverantwortung an der Nicht-Entdeckung der Täter und Täterinnen nicht zu akzeptieren.

Die Auseinandersetzung mit dem NSU-Komplex und seinen Folgen soll in der historisch-politischen Bildungs-, Erinnerungs- und Dokumentationsarbeit des Landes dauerhaft gestärkt werden. Insbesondere sollen geeignete Formen der Vermittlung in Schulen, in der Aus- und Fortbildung sowie in der öffentlichen Erinnerungsarbeit geprüft, weiterentwickelt und langfristig verankert werden.

Erfolgreiche staatliche Ansätze, Modellprojekte und Verfahrensweisen anderer Länder im Umgang mit Betroffenen rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sollen systematisch ausgewertet und auf ihre Übertragbarkeit auf Mecklenburg-Vorpommern geprüft werden. Bewährte Strukturen und Verfahren sollen gegebenenfalls übernommen und dauerhaft in die Arbeit der zuständigen Stellen integriert werden.

Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die besonderen Belastungen und Folgeschäden für Betroffene und Angehörige der NSU-Terrorserie angemessen anerkannt und bei Entschädigungen berücksichtigt werden. Dabei ist insbesondere den wirtschaftlichen und sozialen Folgen Rechnung zu tragen, die aus den rassistischen Taten sowie der belastenden und teilweise diffamierenden Ermittlungsführung entstanden sind.

Der Ausschuss empfiehlt, die tatsächliche Umsetzung von Reformen in Polizei und Justiz systematisch zu evaluieren und die Ergebnisse in verbindliche Weiterentwicklungsprozesse zu überführen. Dabei sollen insbesondere die gelebte Fehlerkultur, der Umgang mit Betroffenen sowie die Wirksamkeit von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den Blick genommen werden.

Reformprozessen in Polizei und Justiz sollen wissenschaftlich begleitet und dabei insbesondere empirische und qualitative Untersuchungen zu institutionellen Rahmenbedingungen einbezogen werden. Dabei sollen insbesondere Behördenkulturen sowie mögliche rassistische Einstellungsmuster und Entscheidungsroutinen untersucht werden.

Es soll geprüft werden, wie das Zusammenwirken von Sicherheits-, Ordnungs- und Verwaltungsbehörden verbessert werden kann, um gegen bekannte Szenetreffpunkte und Rückzugsräume der rechtsextremen Szene schneller und konsequenter vorzugehen. Dabei soll insbesondere die Frage im Mittelpunkt stehen, wie frühzeitige behördliche Interventionen wirksamer koordiniert und durchgesetzt werden können.

Betroffenenberatung soll als fester Bestandteil der rechtsstaatlichen Reaktion auf rechte Gewalt dauerhaft, verlässlich und möglichst mehrjährig abgesichert werden. Sie ist als spezialisierte Unterstützung für Betroffene rechter Gewalt auszugestalten und durch mehrjährige Finanzierungsgrundlagen vor kurzfristigen Förderlogiken zu schützen. Erreichte Qualitätsstandards sind zu sichern und fortzuentwickeln. Gleiches gilt für Opferhilfe und Demokratieförderung insgesamt, wobei an bestehende Landesprogramme und Förderstrukturen angeknüpft werden soll.

Der Austausch zwischen staatlichen Stellen und zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Unterstützungsstrukturen soll vertieft und dauerhaft gestärkt werden. Dabei sollen insbesondere die Perspektive von Betroffenen stärker berücksichtigt und staatliches Handeln in einer Weise vermittelt werden, die Vertrauen schafft und Verständlichkeit fördert.

Prävention gegen rechte Gewalt, demokratiefeindliche Radikalisierung und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist als dauerhafte staatliche Aufgabe zu verstehen und entsprechend nachhaltig auszugestalten. Insbesondere Angebote für junge Menschen sollen verlässlich, niedrigschwellig und langfristig abgesichert fortgeführt sowie bedarfsgerecht weiterentwickelt
werden.

Betroffene rechter Gewalt und Engagierte für Demokratie und Vielfalt sind wirksam und bedarfsgerecht in ihrem persönlichen Schutz zu unterstützen.


Empfehlungen für den Bereich Verfassungsschutz

Die Fähigkeit des Verfassungsschutzes, rechtsextremistische und rechtsterroristische Entwicklungen, Netzwerke und Radikalisierungsdynamiken frühzeitig zu erkennen und zutreffend zu bewerten, ist dauerhaft zu stärken. Dazu gehört, Fachwissen sowie Aus- und Fortbildung fortlaufend an neue Entwicklungen anzupassen. Der behördliche Wissens- und Erfahrungsaustausch soll weiter vorangetrieben sowie mit Erkenntnissen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft abgeglichen werden.

Eingehende Informationen und Hinweise sind nicht nur zu erfassen, sondern auch fachlich auszuwerten, in Zusammenhänge einzuordnen und zu belastbaren Analysen und Lagebildern zu verdichten. Sämtliche relevanten Erkenntnisse sind vollständig, überprüfbar und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Der Verfassungsschutz hat sicherzustellen, dass relevante Erkenntnisse innerhalb des Verfassungsschutzverbunds sowie gegenüber Strafverfolgungsbehörden rechtzeitig und in einer Weise weitergegeben werden, die eine effektive Weiterverarbeitung ermöglicht. Entsprechendes gilt für den Austausch von Informationen zur Gefahrenabwehr mit Polizei- und sonstigen Behörden, insbesondere Waffenbehörden. Bei der hierbei erforderlichen Abwägung mit Belangen des Quellen- und Methodenschutzes sind die Anforderungen der Gefahrenabwehr angemessen zu berücksichtigen. Erkenntnisse sollen nach Möglichkeit so aufbereitet werden, dass sie von den empfangenden Stellen praktisch nutzbar eingesetzt werden können.

Der Verfassungsschutz soll Schnittstellen zwischen Rechtsextremismus und anderen sicherheitsrelevanten Milieus, insbesondere im Rocker- und Kampfsportbereich, fortlaufend beobachten und bewerten.

Die institutionellen Voraussetzungen für eine wirksame Fehler- und Reflexionskultur sind auszubauen. Fehlentwicklungen sollen nicht nur erkannt, sondern nachvollziehbar bearbeitet, ausgewertet und zum Anlass für dauerhafte Veränderungen genommen werden.

Der Verfassungsschutz soll den eingeschlagenen Weg fortsetzen und seine Erkenntnisse sowie Lageeinschätzungen in geeigneter Form transparent gegenüber der Öffentlichkeit vermitteln. Die im Zuge der aktuellen Reform des Verfassungsschutzgesetzes vorgesehenen Schritte in Richtung mehr Transparenz sind nach einer angemessenen Frist zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.

Die parlamentarische Kontrolle ist fortlaufend auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen beziehungsweise auszubauen. Der Verfassungsschutz hat die Arbeit des Kontrollgremiums vorbehaltlos und uneingeschränkt zu unterstützen sowie die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen bereitzustellen.

Die Zusammenarbeit mit menschlichen Quellen, insbesondere mit sogenannten Vertrauenspersonen – also Angehörigen der extremistischen Bestrebungen – ist engmaschig und durch Abteilungsleitung zu kontrollieren sowie auf das Notwendigste einzuschränken.


Empfehlungen für den Bereich Polizei

In Fällen von Gewaltkriminalität, in denen aufgrund eines Merkmals der betroffenen Person(en) oder anderer Umstände eine rassistische, antisemitische oder sonstige rechte Tatmotivation möglich erscheint, muss dieser Hintergrund eingehend geprüft werden. Entsprechende Hinweise und Spuren sind nachvollziehbar zu dokumentieren und angemessen in die Ermittlungen einzubeziehen. Ein vorzeitiger Ausschluss eines rechten Tatmotivs ist zwingend zu vermeiden.

Insbesondere die dokumentierten Fälle tödlicher rechter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern offenbarten, dass vorliegende Hinweise durch die Ermittlungsbehörden häufig nicht als solche erkannt, geschweige denn entsprechend gewürdigt wurden. In der Aus- und Fortbildung soll ein verstärkter Fokus auf das Konzept der „Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit“ gelegt werden, um die Betroffenengruppen von rechter Gewalt als solche zu erkennen und in den Ermittlungen zu berücksichtigen. Die Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ und die Folgen für die Betroffenen und deren Familien soll verpflichtend in die Ausbildung angehender Polizeibeamtinnen und -beamten aufgenommen werden.

Die Erfassungskriterien beziehungsweise der Themenfeldkatalog der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) sind auf ihre Aktualität und Vollständigkeit zu überprüfen und zu überarbeiten. Eine Einbeziehung von wissenschaftlicher wie zivilgesellschaftlicher Expertise ist dabei dringend geboten. Darüber hinaus ist die Einführung einer PMK-Verlaufsstatistik zu prüfen, die Aufschluss über die Entwicklung der strafrechtlichen Verfolgung in diesem Deliktsfeld gibt.

Der Umgang mit Betroffenen rechter Gewalt und deren Angehörigen muss sensibel und in angemessener Art erfolgen. Hierfür sind eigens geschulte Mitarbeitende und/oder Beauftragte in der Landespolizei einzusetzen, wobei auch sprachliche Barrieren zu berücksichtigen sind. Die Betroffenen sind auf ihre Rechte hinzuweisen, insbesondere auf eventuelle Strafantragserfordernisse. Im Falle bestehender Sprachbarrieren ist verpflichtend eine Dolmetschung hinzuziehen.

Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und spezialisierten Beratungsstellen (in freier Trägerschaft) ist so auszugestalten, dass Betroffene frühzeitig, verbindlich und niedrigschwellig auf Beratungsangebote hingewiesen und aktiv an diese vermittelt werden. Hierzu ist den Betroffenen zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich ein Hinweis auf fachlich versierte Beratungsstellen auszuhändigen. In allen Polizeidienststellen sollen entsprechende Verweise in verschiedenen Sprachen zugänglich vorgehalten werden. Der Verweis auf entsprechende Fachberatungsstellen ist zu dokumentieren.

Sowohl in der Ausbildung als auch im beruflichen Alltag der Beamtinnen und Beamten ist ein verstärkter Fokus auf die Etablierung von „interkultureller Kompetenz“ zu legen, um der vielfältigen und vom Austausch lebenden Gesellschaft gerecht zu werden. Die Widerspiegelung einer vielfältigen Gesellschaft muss sich auch im Einstellungswesen der Polizei niederschlagen.

Eine kritische Reflexion ist in den beruflichen Alltag der Beamtinnen und Beamten fest zu integrieren. Diese ist einerseits in Bezug auf die Prüfung vorhandener Spuren bei erfolglos verlaufenden Ermittlungen zwingend notwendig. Andererseits entspricht eine ausgeprägte „Fehlerkultur“, die sich auch in einer gelebten Diskurs- und Kritikfähigkeit ausdrückt, dem (Selbst-)Bild einer modernen und nah an der Gesellschaft agierenden Polizei. Der Ausbau dieser kritischen Reflexion polizeilichen und persönlichen Handelns ist über geeignete Instrumente, wie Supervisionen und niedrigschwellige Austausche in der Dienststelle, gezielt zu fördern.

Das Wissen und die Sensibilität zu diskriminierenden und demokratiefeindlichen Einstellungsmustern sowie extrem rechten Symboliken und Codes müssen innerhalb der Polizei vertieft werden. Dies ist – neben entsprechender Ausbildungsmodule – über kontinuierliche wie organisationsumfassende Fort- und Weiterbildungen sicherzustellen. Polizeiinterne Meldungen über extrem rechte Tendenzen einer Kollegin oder eines Kollegen beziehungsweise innerhalb einer ganzen Organisationseinheit müssen niedrigschwellig kommuniziert werden können. Sie sind vertraulich zu behandeln, jedoch mit Nachdruck zu verfolgen.

Insgesamt muss mehr Wissen über die Organisierung, Strukturierung, Aktivitäten und Funktionsweisen, samt Arbeitsteilung, extrem rechter Gruppierungen in Ermittlungen einbezogen werden. Hierzu ist die Expertise aus der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und aus externen Recherchen systematisch zu berücksichtigen. Gezielte Fortbildungen, unter anderem zu den Schwerpunkten „rechte Gewalt“, „Hasskriminalität“ und „Betroffenenperspektive“, sind verbindlich zu stärken und für Angehörige der Fachkommissariate verpflichtend in den Alltag zu implementieren.

Bei Straftaten, die von einzelnen behördenbekannten Rechtsextremisten begangen werden, muss die Möglichkeit eines Organisations-/Vereinigungsdeliktes ernsthaft geprüft werden. Dies gilt insbesondere für Gewaltstraftaten und Verstöße gegen das Waffengesetz. Bei überregionalen Zusammenhängen muss ein adäquater Austausch zwischen verschiedenen Dienststellen und Länderpolizeien eine sachgerechte Verfolgung sicherstellen. Hierbei sind Vorkehrungen zu treffen, damit keine Beweismittel oder sonstigen Informationen bei der Übermittlung abhandenkommen.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist auf die strikte Einhaltung von behördlich verhängten Auflagen, wie einem Kontaktverboten zwischen (gewaltbereiten) Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, zu achten, um fortwährende Radikalisierungsdynamiken im militanten-rechten Spektrum zu unterbinden.

Hinweise auf eine politische Tatmotivation müssen bei der Verfolgung vermeintlicher Allgemeinkriminalität zwingend dokumentiert und berücksichtigt werden. Mögliche Zusammenhänge verschiedener Straftaten oder dahinterstehender Personen müssen erkannt und geprüft werden. Ermittlungen sind so zu führen, dass Straftaten nicht isoliert betrachtet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für übergreifende Strukturen bestehen. Sichergestellte, mutmaßlich tatrelevante Kommunikations- und Chatverläufe sollen möglichst umfassend und nicht nur per Schlagwortsuche ausgewertet werden. Die hierfür erforderlichen personellen, technischen und fachlichen Ressourcen sowie organisatorischen Voraussetzungen sind bereitzustellen; dies ist bei haushaltsgesetzgeberischen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.

Bezüge zu Waffen, Sprengstoff, Schießtrainings und (kommerziellen) Kampfsportaktivitäten innerhalb der extremen Rechten sowie Bezüge zur Organisierten Kriminalität sind in der polizeilichen Gefährdungsbewertung als eigenständige Gefährdungsindikatoren zu analysieren. Die Diensteinheit für Operative Fallanalysen und Risikoanalysen im LKA M-V ist zu stärken. Unter Hinzuziehung von Expertise externer Fachgebiete, wie psychologischen Sachverstand, und von Erkenntnissen anderer Dienststellen in Bund und Ländern sind diese Instrumente als fester Bestandteil der Ermittlungsarbeit und der Gefahrenabwehr zu etablieren.

Gegen Beamtinnen und Beamte, die sich der illegalen Datenabfrage schuldig machen, sind umgehend Disziplinarverfahren einzuleiten und zu prüfen, ob eine Entfernung aus dem Dienst möglich ist. Betroffene von Datensammlungen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie einem kriminellen Zweck dienen sollen, sind schnellstmöglich über den Inhalt und den Hintergrund der Datensammlung sowie der individuellen Gefährdungssituation zu informieren.

Die landeseigenen (oder anderweitig durch öffentliche Hand verwalteten) Kapazitäten für die polizeiliche Schießausbildung – personell wie infrastrukturell – müssen weiter ausgebaut werden, um die Nutzung privater Angebote künftig gänzlich vermeiden zu können. Der Umgang mit Dienstwaffen und Munition ist engmaschig auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

Die Polizei und insbesondere weitestgehend abgeschottete Einheiten bleiben integraler Bestandteil des demokratischen Rechtsstaats. Ein entsprechendes Leitbild ist auf Aktualität zu prüfen und von allen Beteiligten mit Leben zu füllen. Eine gesonderte, extern begleitete Aufarbeitung der Ursachen und Ausmaße von disziplinar- und strafrechtlichen Verstößen innerhalb des Spezialeinsatzkommandos ist angesichts der augenfälligen Häufung dringend angeraten.

Maßnahmen, die anlässlich der Involvierung zahlreicher Beamter in den Nordkreuz-Komplex bereits durch Befunde einer externen Expertenkommission angestoßen wurden, sind weiter zu verfolgen. Deren Umsetzung ist weiter in entsprechenden (Unter-)Arbeitsgruppen zu überprüfen. Ein solcher prozessbegleiteter Umgang mit Defiziten kann auch über die Aspekte polizeilicher Arbeit, die konkret behandelt wurden, hinaus als Beispiel dienen. Wenn erheblicher Handlungsbedarf aufgrund von Missständen festgestellt wird, ist eine strukturierte und fachlich fundierte Analyse erforderlich, um diese grundlegend zu beheben.


Empfehlungen für den Bereich Staatsanwaltschaft und Justiz

Rechte, rassistische, antisemitische oder sonst menschenverachtende Motive dürfen in Ermittlungs- und Strafverfahren weder übersehen noch marginalisiert werden. Sie sind von Beginn an aktiv
einzubeziehen und im gesamten Verfahren sichtbar zu prüfen und zu würdigen. Ermittlungen müssen ergebnisoffen geführt werden. Entlastende und belastende Hinweise sind mit gleichem Nachdruck zu verfolgen. Voreilige Festlegungen sind zu vermeiden und eingeschlagene Ermittlungsrichtungen bei neuen Erkenntnissen konsequent zu hinterfragen. Die Nummer 15 Absatz 6 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), wonach rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Beweggründe zwingend in die Ermittlungen einzubeziehen sind, sofern Anhaltspunkte bestehen, ist konsequent anzuwenden.

Ergeben sich in Ermittlungsverfahren Hinweise auf militante Netzwerke, muss das Zusammenwirken der Beteiligten mit Nachdruck aufgeklärt werden. Nicht nur, aber insbesondere bei länderübergreifenden Netzwerken ist zu prüfen, inwieweit in Strukturermittlungsverfahren Erkenntnisse erlangt werden, die über individuelle Verfahren hinausgehen.

Es soll geprüft werden, inwiefern für Verfahren im Zusammenhang mit militant rechten Netzwerken stärker gebündelte staatsanwaltschaftliche Zuständigkeiten erforderlich sind. Dabei sind insbesondere Spezialisierungen innerhalb von Staatsanwaltschaften sowie die Einrichtung besonderer Zuständigkeiten bis hin zu Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den Blick zu nehmen, um eine höhere fachliche Expertise, bessere Vernetzung und größere Kontinuität der Verfahren zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, inwiefern die Zuständigkeiten der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus anzupassen sind.

Kenntnisse zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Vorurteilskriminalität und betroffenenorientierter Verfahrensführung sollen durch regelmäßige und praxisnahe Aus- und Fortbildungsangebote nachhaltig gestärkt werden. Entsprechende Inhalte sind dauerhaft in die regulären Aus- und Fortbildungsprogramme von Justiz und Strafverfolgungsbehörden aufzunehmen.

Die Perspektive von Betroffenen ist in Ermittlungs- und Strafverfahren systematisch zu berücksichtigen. Staatliches Handeln soll für Betroffene nachvollziehbar und transparent gestaltet werden. Betroffene dürfen nicht auf ihre Funktion als Beweismittel reduziert werden und sind vor sekundärer Viktimisierung im Verfahren zu schützen. Es soll geprüft werden, ob bei Staatsanwaltschaften – etwa nach sächsischem Vorbild – feste spezialisierte Ansprechstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Straftaten eingerichtet werden können. Beratungs- und Unterstützungsangebote sollen durch mehrsprachige Informationen sowie leicht zugängliche Hinweise auf spezialisierte Hilfestrukturen besser erreichbar gemacht werden.

Unzulässige Datenabfragen in polizeilichen Systemen müssen konsequent auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden, auch wenn der Schwerpunkt der Ermittlungen auf anderen Tatvorwürfen liegt. Betroffene müssen frühzeitig und in verständlicher Form über notwendige Strafanträge informiert werden. Zudem sollen Betroffene über die Einstellung entsprechender Strafverfahren in Kenntnis gesetzt werden.

Zur Vermeidung überlanger Verfahrensdauern muss die personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte weiter verbessert werden. Macht die Staatsanwaltschaft von der Möglichkeit Gebrauch, Verfahren wegen besonderer Bedeutung unmittelbar vor dem Landgericht statt vor dem Amtsgericht anzuklagen, soll sie mögliche Auswirkungen auf die Verfahrensdauer zuvor kritisch prüfen und abwägen.

Erkenntnisse aus Strafverfahren, die für waffen- oder dienstrechtliche Maßnahmen von Bedeutung sein können, sind den zuständigen Behörden möglichst frühzeitig zur Verfügung zu stellen. Staatsanwaltschaften sollen im Ermittlungsverfahren regelmäßig prüfen, welche Informationen bereits vor Abschluss der Ermittlungen an Waffen- und Disziplinarbehörden übermittelt werden können. Dabei sind insbesondere die jeweils geltenden Fristen für die Verwertbarkeit der Erkenntnisse in den jeweiligen Verfahren zu berücksichtigen.

Die zuständigen Stellen müssen ihrer Verantwortung gerecht werden, dass Kontaktverbote, Auflagen und vergleichbare Beschränkungen bei Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten, gegen die entsprechende Maßnahmen angeordnet wurden, effektiv kontrolliert und durchgesetzt werden können. Bei Bewährungsauflagen ist eine enge Abstimmung sowie ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen Führungsaufsicht und Polizei sicherzustellen.


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