PUA NSU II // Oehlrich: „Die Aufklärung darf nicht durch pauschale Aussageverweigerungen behindert werden“

Constanze Oehlrich, Obfrau der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „NSU II/Rechtsextremismus“, betont nach der gestrigen Ausschusssitzung die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung im NSU-Komplex und kritisiert die Verweigerung der Aussage durch einen der gestern geladenen Zeugen.

„Untersuchungsausschuss muss Zwangsmittel bei Gericht beantragen“

„Die Aufklärung des NSU-Komplexes muss weitergehen. Wir können nicht akzeptieren, dass sich ehemalige Angehörige der rechtsextremen Szene pauschal weigern, im Untersuchungsausschuss auszusagen. Deshalb muss aus meiner Sicht in diesem Fall der Untersuchungsausschuss Zwangsmittel bei Gericht beantragen“, erklärt Constanze Oehlrich.

In der gestrigen Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses stieß die Verweigerung umfassender Aussagen durch den Zeugen M. H. auf Unverständnis. Dies markierte das erste Mal, dass ein Zeuge im Ausschuss eine umfassende Aussage verweigerte. Insbesondere wollte der Zeuge keine Informationen darüber preisgeben, wer zur Rostocker Blood & Honour-Band „Nordmacht“ gehörte, was von Obfrau Constanze Oehlrich hinterfragt wurde. „Es ist verständlich, dass Aussteiger*innen der rechtsextremen Szene möglicherweise nicht gern über ihre Vergangenheit sprechen. Dennoch dürfen sie sich nicht pauschal auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht berufen und damit die Aufklärung behindern. Wir müssen weiter versuchen, offen gebliebene Fragen zu klären“, betont Oehlrich.

„Sicherstellen, dass sich ein solcher Angriff auf die offene Gesellschaft nicht wiederholen kann“

Die Verbindungen des NSU nach Mecklenburg-Vorpommern werfen weiterhin Fragen auf, insbesondere, da die Ermittlungen der Behörden bisher auf die unmittelbaren Umstände des Mordes an Mehmet Turgut in Rostock und der Banküberfälle in Stralsund beschränkt waren. Der Untersuchungsausschuss sieht die Notwendigkeit eines erweiterten Blicks auf das gesamte Umfeld des NSU. Er zielt nicht darauf ab, die strafrechtliche Verantwortlichkeit zu klären, sondern die rechtsextreme Szene umfassend zu durchleuchten.

„Um zu verstehen, in welchem Umfeld sich der NSU bewegte, müssen wir die rechtsextreme Szene in ihrer Diversität betrachten. Nur so können wir geeignete Schlussfolgerungen ziehen, um notwendige Veränderungen in den Sicherheitsbehörden zu identifizieren und sicherzustellen, dass sich ein solcher Angriff auf die offene Gesellschaft nicht wiederholen kann“, so Oehlrich abschließend.


Constanze Oehlrich MdL
Obfrau „NSU II/Rechtsextremismus“