Harald Terpe MdL

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Sprecher für

  • Finanzen, Haushalt und Steuern
  • Hochschule, Wissenschaft und Forschung
  • Gesundheit und Pflege
  • Landwirtschaft
  • Umwelt
  • Kultur und Kunst
  • Europa und EU
  • Digitalisierung und Medienpolitik
  • Tierschutz
  • Klimapolitik
  • Zivilgesellschaft und Ehrenamt
  • Religionen und Weltanschauungen
  • Frieden
  • Bundespolitik

»Ich stehe für einen ganzheitlichen Politikansatz. Dafür bringe ich ein breites fachliches Wissen und politische Erfahrung aus meiner zwölfjährigen Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter, Gesundheitspolitiker, Entwicklungspolitiker und Bioethiker mit.«

Dr. Harald Terpe

KONTAKT LANDTAG

Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV
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KONTAKT WAHLKREISBÜRO

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MEHR IM NETZ VON HARALD TERPE

Kurzbiographie

  • Geboren 1954 in Greifswald
  • Seit 2006 Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  • Mitglied der Bürgerbewegung »Neues Forum«, Sprecher für den Bezirk Rostock von 1989 – 1990
  • Mitglied und Vorsitzender der Fraktion BÜNDNIS 90 in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock von 1990 – 1994
  • Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock, zeitweise Präsidium von 1999 – 2015
  • Mitglied der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock, 1. Stellvertreter der Präsidentin von 2019 – 2021
  • Mitglied des Deutschen Bundestags von 2005 – 2017
  • Verleihung des Bundesverdienstkreuzes 2019
  • Mitglied des Landtags und Fraktionsvorsitzender seit 2021
  • Mitglied des Vorstands der Ärztekammer MV
  • Mitglied des DRK


Mitgliedschaften in Gremien des Landtags

  • Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
  • Ausschuss für Klimaschutz, Landwirtschaft, Umwelt
  • Ausschuss für Wissenschaft, Bund, EU, Kultur
  • Sozialausschuss (Stellv.)
  • Parlamentarischer Untersuchungsausschuss »Unimedizin«
  • Parlamentarischer Untersuchungsausschuss »NSU II/Rechtsextremismus«​​​​​​​ (stellv. Mitglied)

Meine Pressemitteilungen

Bündnisgrüne fordern Nachbesserungen beim Landeswassergesetz // Dr. Terpe: „Moorschutz und Wasserrückhalt müssen gesetzlich verankert werden“

Soeben wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Landeswassergesetzes beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein wasserreiches Bundesland – Seen, Flüsse, Moore und Küste prägen Landschaft und Lebensweise. Doch trockene Sommer, sinkende Wasserstände und zunehmende Anforderungen an den Hochwasserschutz machen deutlich, dass die Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft umfassender angepasst werden müssen. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert daher einen ergänzenden Gesetzentwurf, der verbindlichere Regelungen für Wasserrückhalt, Moorschutz und Wasserqualität vorsieht.

Viel wertvolle Zeit für den Schutz des Wassers ist bereits verstrichen: Die Landesregierung hat die notwendige Novellierung des Landeswassergesetzes mehr als ein Jahrzehnt lang verschleppt. „Ein neues, zeitgemäßes Landeswassergesetz ist überfällig“, erklärt Dr. Harald Terpe, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Zwar benennt der Gesetzentwurf Klimaanpassung und Wasserrückhalt als Ziele, und Wasserentnahmen werden erstmals stärker bepreist. Doch das Gesetz bleibt an entscheidenden Stellen unverbindlich. Wichtige Regelungen für die Umsetzung sind weiterhin diffus, wertvolle Hinweise aus den Anhörungen wurden nicht berücksichtigt.“

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