Landesregierung sieht keine Chancen zur Auflösung der Klimastiftung // Oehlrich: „SPD versucht, sich mit dieser Bankrotterklärung aus der Verantwortung zu stehlen“

Eine Auflösung der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV ist weiterhin völlig ungewiss: Innenminister Pegel betonte heute im Landtag, dass die Regierung eine Auflösung schlicht nicht mehr für umsetzbar hält.

Dazu erklärt Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Die SPD versucht, sich mit dieser Bankrotterklärung aus der Verantwortung zu stehlen. Die Ministerpräsidentin könnte den Stiftungsvorstand aus wichtigem Grund abberufen, die Justizministerin als Stiftungsaufsicht könnte die Stiftung nach § 87 BGB aufheben. Das bestätigt auch ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Stattdessen erklärt der Innenminister heute wortreich im Landtag, warum weder das eine noch das andere passieren wird.“

Polizeigesetz der Landesregierung schafft neue Rechtsunsicherheiten // Oehlrich: „Effektiver Grundrechtsschutz sieht anders aus“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 mehrere Vorschriften des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt. Die Mehrheit der Vorschriften sah das Gericht noch für korrigierbar an, einige erklärte es jedoch für nichtig. Der bereits im März in Reaktion auf dieses Urteil in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sah daraufhin eine konsequente Streichung der vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Vorschriften des SOG vor.

Auflösung der Klimastiftung // Ehlers/Oehlrich/Domke: „Klimastiftung soll aufgelöst werden – Parlamentsbeschluss ist eindeutig, die Regierung ist am Zug“

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat auf Initiative der Fraktion von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP am 1. März 2022 beschlossen, dass die sogenannte Klimastiftung aufgelöst werden soll. Ein entsprechendes Rechtsgutachten der Landesregierung hatte die Machbarkeit dieses Vorhabens bestätigt, woraufhin die Landesregierung mit der Stiftung vereinbarte, dass der Vorstand in einem geordneten Verfahren zurücktritt. Sodann wollte die Landesregierung mit einem neuen Vorstand die Auflösung der Stiftung anbahnen. Der Stiftungsvorstand hat inzwischen mehrfach erklärt, dass er sich nicht mehr an die Vereinbarung gebunden fühlt. Er werde nicht zurücktreten.

Landesrichtergesetz // Oehlrich: „Anlässe für Beurteilungen müssen normenklar geregelt werden“

Zu der heutigen Verabschiedung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:

„Die Beurteilung der Leistungen von Richter*innen kann deren richterliche Unabhängigkeit gefährden. Deshalb müssen die Anlässe für Beurteilungen normenklar im Landesrichtergesetz geregelt werden. Eine Vorschrift, nach der eine Beurteilung erfolgen kann, wenn die ,persönlichen Verhältnisse der Betroffenen’ dies erfordern, wird dem nicht gerecht. Eine solche Formulierung birgt die Gefahr, dass der Zeitpunkt für eine Beurteilung willkürlich gewählt wird. Diese Ansicht teilt auch der sachverständige Vorsitzende des Hauptrichterrats beim Landesjustizministerium.

Bewaffnete Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen // Oehlrich: „Jeder Tag, an dem diese Leute Zugang zu Waffen haben, ist einer zu viel“

Die Zahl der Rechtsextremistinnen und Reichsbürgerinnen, die eine scharfe Schusswaffe besitzen, bleibt auf hohem Niveau. Nach Angaben der Landesregierung verfügen 50 Rechtsextremist*innen und acht Reichsbürger*innen über eine Waffenbesitzkarte und insgesamt mehr als 300 Waffen. Noch etwas mehr Personen aus diesen Bereichen haben einen kleinen Waffenschein. Die Landesregierung geht davon aus, dass mehr als 120 Rechtsextremist*innen und Reichsbürger*innen legal Waffen besitzen könnten. Hinzu kommen drei Personen aus dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ mit 21 Waffen.

KiföG MV: Öffentliche Anhörung im Bildungsausschuss // Oehlrich: „Gesetzentwurf schafft Sicherheit für Eltern, Jugendämter und Kindertagespflegepersonen“

Heute wurde in der öffentlichen Anhörung des Bildungsausschusses ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN MV zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes diskutiert. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin, sieht den Bedarf für die darin beantragte Regelung nun auch von Expert*innen bestätigt: „Die Anhörung hat ganz klar verdeutlicht, dass unser Gesetzentwurf nicht nur bei den Jugendämtern zu mehr Handlungssicherheit darüber führt, wer eine Tagespflegeerlaubnis erhält und wer nicht. Auch für die Eltern und Kindertagespflegepersonen entsteht durch unseren Entwurf mehr Rechtssicherheit.“

Klimastiftung: Rücktrittsvoraussetzung erfüllt // Oehlrich: „Manuela Schwesig muss den Vorstand abberufen“

In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jaqueline Bernhardt, bekannt gegeben, dass nun auch der Jahresbericht 2022 der ‚Stiftung Klima- und Umweltschutz MV’ mitsamt des Testats einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorliegt. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, konstatiert, dass damit spätestens jetzt die Voraussetzungen für einen Rücktritt der Vorstandsmitglieder Erwin Sellering, Werner Kuhn und Katja Enderlein erfüllt seien.

Abstrakte Normenkontrolle // Oehlrich: „Machtwille überwiegt gegenüber Qualität der Gesetzgebung“

Im Gegensatz zum Bundestag und der überwiegenden Mehrheit der Landesparlamente bleibt in MV eine hohe Hürde für die Ausübung der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung erhalten: Die Forderung der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach einer Absenkung des Quorums zur Anstrengung einer ‚abstrakten Normenkontrolle‘ ist mit der Stimmmehrheit der Regierungskoalition in erster Lesung abgelehnt worden.

Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes abgelehnt // Oehlrich: „Verfassungsschutz muss zur Verdachtsberichterstattung verpflichtet werden“

Mecklenburg-Vorpommern sollte diesem Beispiel an moderner Gefahrenabwehr folgen. Mit einem Gesetzentwurf beantragt die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine entsprechende Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern. Diesen Änderungsantrag haben die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und AfD am Mittwoch in erster Lesung abgelehnt.

Demokratische Kontrolle der Regierung in MV an Bundesstandard anpassen – Hürden für eine ‚abstrakte Normenkontrolle‘ müssen gesenkt werden

Die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP fordern eine Absenkung des Quorums zur Anstrengung einer ‚abstrakten Normenkontrolle‘. In den letzten Jahren haben der Bundestag und die meisten Landesparlamente das Quorum für die ,abstrakte Normenkontrolle‘ auf ein Viertel der Abgeordneten gesenkt, um den Einsatz dieses Instruments zu vereinfachen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland beträgt das erforderliche Quorum noch ein Drittel.

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