Demokratische Kontrolle der Regierung in MV an Bundesstandard anpassen – Hürden für eine ‚abstrakte Normenkontrolle‘ müssen gesenkt werden

Die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP fordern eine Absenkung des Quorums zur Anstrengung einer ‚abstrakten Normenkontrolle‘. In den letzten Jahren haben der Bundestag und die meisten Landesparlamente das Quorum für die ,abstrakte Normenkontrolle‘ auf ein Viertel der Abgeordneten gesenkt, um den Einsatz dieses Instruments zu vereinfachen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland beträgt das erforderliche Quorum noch ein Drittel.Mit der ,abstrakten Normenkontrolle‘ kann das Parlament die Verfassungskonformität von Gesetzen vom Verfassungsgericht überprüfen lassen. Weil die Gesetze mit Regierungsmehrheit beschlossen werden, ist dieses Rechtsmittel auch ein Instrument der Opposition zur Kontrolle der Regierung.

Für die CDU-Fraktion erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer Sebastian Ehlers:
„Wir sind dafür, dass die Hürde für eine abstrakte Normenkontrolle auch in unserem Bundesland auf ein Viertel der Landtagsabgeordneten gesenkt wird, damit der der Opposition effektiv die Möglichkeit zur verfassungsrechtlichen Prüfung von Normen eingeräumt wird.“

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt die Parlamentarische Geschäftsführerin Constanze Oehlrich aus:
„Die Überprüfung von Landesrecht auf seine Vereinbarkeit mit der Landesverfassung muss einfacher werden. Das sorgt für mehr Qualität bei der Gesetzgebung – und verbessert den Schutz der Freiheits- und Gleichheitsrechte der Bürger*innen.“

René Domke, Vorsitzender der FDP-Fraktion, ergänzt:
„Es ist nicht einzusehen, warum in Mecklenburg-Vorpommern anders als in 13 anderen Bundesländern die Zulassungshürde für die abstrakte Normenkontrolle derart hoch angesetzt wird. Es muss für die Opposition möglich sein, Zweifel an der Rechtmäßigkeit landesrechtlicher Normen im Wege der abstrakten Normenkontrolle verfassungsgerichtlich klären zu lassen und dies mit gleicher Hürde, wie auch sonst Oppositionsrechte gewahrt werden. Und Opposition wirkt, das zeigen die antragstellenden Fraktionen.“


Hintergrund:

Bis 2009 brauchte es für eine ,abstrakte Normenkontrolle‘ vor dem Bundesverfassungsgericht ein Drittel aller Abgeordneten des Bundestages. Ebenso war es in den Bundesländern für eine ,abstrakte Normenkontrolle‘ vor den Landesverfassungsgerichten. Effektiv stehen derzeit als Rechtsmittel nur die Verfassungsbeschwerde und die sogenannte ,Organklage‘ zur Verfügung. Eine Verfassungsbeschwerde kann aber nur erheben, wer durch Landesrecht unmittelbar in ihren oder seinen Rechten verletzt ist. Ähnlich liegen die Dinge im Organstreitverfahren. Mit der Organklage können zwar sogar einzelne Abgeordnete das Handeln anderer Staatsorgane vom Landesverfassungsgericht überprüfen lassen, aber nur, soweit ihre eigenen Befugnisse betroffen sind.


Hinweis:

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/2107) vom 26. April 2023 finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Parlamentarische Geschäftsführerin