KiföG MV: Öffentliche Anhörung im Bildungsausschuss // Oehlrich: „Gesetzentwurf schafft Sicherheit für Eltern, Jugendämter und Kindertagespflegepersonen“

Heute wurde in der öffentlichen Anhörung des Bildungsausschusses ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes diskutiert. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, sieht den Bedarf für die darin beantragte Regelung nun auch von Expert*innen bestätigt:

„Die Anhörung hat ganz klar verdeutlicht, dass unser Gesetzentwurf nicht nur bei den Jugendämtern zu mehr Handlungssicherheit darüber führt, wer eine Tagespflegeerlaubnis erhält und wer nicht. Auch für die Eltern und Kindertagespflegepersonen entsteht durch unseren Entwurf mehr Rechtssicherheit. Schließlich wünschen sich alle Eltern, dass ihre Kinder bestmöglich betreut werden. Für das Kindeswohl ist es aus Sicht des Kita Landeselternrates MV zentral, dass in dieser Betreuung die gleichen Werte gelebt werden wie zu Hause.“

Freiheitlich-demokratische Erziehung ist für Kitas gesetzlich verankert, Lücke bei der Kindertagespflege muss geschlossen werden

„Wenn wir eine qualitativ gleichwertige Kindertagespflege neben den Kitas sicherstellen wollen, ist es unabdingbar, dass auch gesetzlich die gleichen erzieherischen Anforderungen an die Tageseltern gestellt werden, wie an die Erzieher*innen in den Kitas. Beide müssen eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Ausdrücklich im Gesetz geregelt ist dies jedoch bislang nur für die Kitas. Diese Regelungslücke, die das Verwaltungsgericht Schwerin in seinem Urteil vom 24. November 2022 aufgezeigt hatte, wurde heute in der Anhörung nochmal bestätigt. Tageseltern leisten eine wertvolle Arbeit und bieten genau wie die Kitas eine tolle Möglichkeit für Eltern, ihre Jüngsten betreuen zu lassen. Es darf nicht sein, dass Rechtsextremist*innen auch nur den Hauch einer Chance bekommen, die Kindertagespflege zu unterwandern.“


Hintergrund:

In seinem Urteil vom 24. November 2022 (Az: 6A 1813/19 SN) hat das Verwaltungsgericht Schwerin klargestellt, dass ein an die Tagespflegeperson gerichtetes Erfordernis, die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu bieten, einer gesetzlichen Regelung bedarf, da die Berufsausübung gemäß Artikel 12 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden könne. Eine solche Regelung sei dem einschlägigen Landesrecht jedoch nicht zu entnehmen.


Hinweis:

Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/1743) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin