Aussetzung der Düngelandesverordnung// Dr. Terpe: „Mecklenburg-Vorpommern braucht jetzt praxistaugliche Regelungen zum Schutz unserer Gewässer und unseres Grundwassers“

Sobald Schnee und Eis geschmolzen sind, beginnen die Landwirt*innen auch in Mecklenburg-Vorpommern wieder mit der Düngesaison. Wie viel und wo in Deutschland gedüngt werden darf, ist seit Jahren ein viel diskutiertes Thema. Eine Überdüngung führt durch Auswaschungen zu hohen Nitratbelastungen in Böden und Gewässern und im schlimmsten Fall zu einer Verunreinigung unseres Grundwassers und zu Eutrophierung in Oberflächengewässern. Aktuell herrscht hier rechtliche Unsicherheit, nachdem ein Bundesverwaltungsgericht Teile der bayerischen Düngelandesverordnung gekippt hat und Agrarminister Till Backhaus daraufhin auch die gesamte Landesverordnung von Mecklenburg-Vorpommern ausgesetzt hat.

„Anstatt für eine rechtssichere, praxistaugliche Übergangsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern zu sorgen und sich zugleich für eine langfristig tragfähige bundesweite Regelung einzusetzen, setzt Landwirtschaftsminister Till Backhaus nun die gesamte Landesverordnung aus. In der entsprechenden Pressemitteilung räumt der Minister zwar ein, dass Maßnahmen zum Gewässer- und Grundwasserschutz sinnvoll sind, hofft für die kommende Saison aber offenbar allein auf Freiwilligkeit, was entgegen seiner Aussage einen klaren Rückzug aus dem Gewässerschutz bedeutet“, kritisiert der agrarpolitische Sprecher der BÜNDNISGRÜNEN Landtagsfraktion MV, Dr. Harald Terpe.

Bündnisgrüne fordern Nachbesserungen beim Landeswassergesetz // Dr. Terpe: „Moorschutz und Wasserrückhalt müssen gesetzlich verankert werden“

Soeben wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Landeswassergesetzes beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein wasserreiches Bundesland – Seen, Flüsse, Moore und Küste prägen Landschaft und Lebensweise. Doch trockene Sommer, sinkende Wasserstände und zunehmende Anforderungen an den Hochwasserschutz machen deutlich, dass die Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft umfassender angepasst werden müssen. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert daher einen ergänzenden Gesetzentwurf, der verbindlichere Regelungen für Wasserrückhalt, Moorschutz und Wasserqualität vorsieht.

Viel wertvolle Zeit für den Schutz des Wassers ist bereits verstrichen: Die Landesregierung hat die notwendige Novellierung des Landeswassergesetzes mehr als ein Jahrzehnt lang verschleppt. „Ein neues, zeitgemäßes Landeswassergesetz ist überfällig“, erklärt Dr. Harald Terpe, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Zwar benennt der Gesetzentwurf Klimaanpassung und Wasserrückhalt als Ziele, und Wasserentnahmen werden erstmals stärker bepreist. Doch das Gesetz bleibt an entscheidenden Stellen unverbindlich. Wichtige Regelungen für die Umsetzung sind weiterhin diffus, wertvolle Hinweise aus den Anhörungen wurden nicht berücksichtigt.“

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