Honorarkürzungen für Psychotherapeut*innen//Dr. Terpe: „Es muss den Erkrankten wie ein Schlag ins Gesicht vorkommen“

Der erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um rund vier bis 4,5 Prozent beschlossen, die heute in Kraft tritt. Auch für Mecklenburg-Vorpommern hat das absehbare Folgen. Grund für die Reduzierung ist die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Das Vorgehen stößt angesichts steigender Nachfrage und langer Wartezeiten auf Kritik.