Der Bundesfinanzhof in München hat entschieden: Die Klimastiftung muss 9,8 Millionen Euro Schenkungssteuer zahlen. Das höchste deutsche Finanzgericht bestätigte damit die Auffassung des Landesfinanzgerichts Greifswald, dass die Stiftung nicht ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt und somit steuerpflichtig ist. Hannes Damm, Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, kommentiert: „Jahrelang hat die Landesregierung öffentlich den Klimaschutz betont und die Stiftung als grünes Projekt verkauft. Doch die Steuerbehörden haben nun klar festgestellt: Die Stiftung diente in erster Linie dem Bau der Nord Stream 2-Pipeline.“