Im Sommer dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung im Strafvollzugsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern ist identisch mit den Vorschriften der gerügten Bundesländer. Für Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: „Die Vergütung der von den Strafgefangenen in den Strafvollzugsanstalten unseres Landes geleisteten Arbeit ist nicht verfassungskonform und muss daher dringend erhöht werden.“