BVerfG erklärt Gefangenenentlohnung für verfassungswidrig // Oehlrich: „Schnelle Anpassung der Vergütung auch in MV notwendig“

Mit dem heute verkündeten Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Diese landesrechtlichen Vorschriften regeln die Vergütung, die Gefangene im Strafvollzug für dort erbrachte Arbeitsleistung erhalten.

Die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich, sieht in dem Urteil eine klare Handlungsanweisung auch für die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern: „Die in Mecklenburg-Vorpommern gezahlte Vergütung von Gefangenenarbeit ist nicht verfassungskonform. Die Regelung in unserem Strafvollzugsgesetz ist identisch mit den Vorschriften in Bayern und Nordrhein-Westfalen, welche das Bundesverfassungsgericht heute für verfassungswidrig erklärt hat. Wir fordern daher eine schnelle Anpassung der Vergütung auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat sich lange abgezeichnet. In den letzten Haushaltsberatungen haben uns Expert*innen dargelegt, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern die Vergütung für die Arbeit der Gefangenen deutlich erhöht werden muss. Es ist ein großes Versäumnis der Landesregierung, dies nicht schon längst getan zu haben. Eine angemessene Bezahlung ist ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung.“


Hinweise:

Aus der Pressemitteilung „Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig“ (Nr. 56/2023) des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023: „Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot ist für alle staatliche Gewalt verbindlich. Es richtet sich zunächst an den Gesetzgeber, dem die Aufgabe zukommt, den Strafvollzug normativ zu gestalten und ihn auf das Ziel der sozialen Integration auszurichten. Das verfassungsrechtliche Resozialisierungsgebot verpflichtet den Gesetzgeber dazu, ein wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln und dieses mit hinreichend konkretisierten Regelungen des Strafvollzugs umzusetzen. Zudem hat er dafür Sorge zu tragen, dass für als erfolgsnotwendig anerkannte Vollzugsbedingungen und Maßnahmen die Ausstattung mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln kontinuierlich gesichert ist. Der Staat muss den Strafvollzug so ausstatten, wie es zur Realisierung des Vollzugsziels, das heißt der Resozialisierung der Gefangenen, erforderlich ist.“

Änderungsantrag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur besseren Vergütung von Gefangenen im Strafvollzug in MV (Drucksache 8/1000) vom 23. Juni 2022


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin