Bündnisgrüner Antrag auf Erhöhung der Gefangenenvergütung // Oehlrich: „Landesregierung muss für verfassungskonformes Gesetz sorgen“

Im Sommer dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung im Strafvollzugsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern ist identisch mit den Vorschriften der gerügten Bundesländer.

Für Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag:

„Die Vergütung der von den Strafgefangenen in den Strafvollzugsanstalten unseres Landes geleisteten Arbeit ist nicht verfassungskonform und muss daher dringend erhöht werden. Seit Jahren werden hierzulande Strafgefangene in verfassungswidriger Weise vergütet. Je nach Tätigkeit erhalten Häftlinge in Mecklenburg-Vorpommern einen Stundenlohn zwischen 1,07 und 2,22 Euro. Ein solches Entgelt ist alles andere als förderlich für eine gelingende Resozialisierung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Sommer diesen Jahres festgestellt. Auch Expert*innen haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die im Strafvollzug geleistete Arbeit nur dann zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft beitragen könne, wenn durch die Höhe der Vergütung deutlich werde, dass Erwerbsarbeit zur Sicherung der Lebensgrundlage sinnvoll ist.

Doch gerade bei der Resozialisierung von straffällig gewordenen Wiederholungstäter*innen versagt unsere Gesellschaft immer wieder – so auch hier. Das ist umso unverständlicher, als dass wir alle von einer gelungenen Wiedereingliederung profitieren: Wenn ehemalige Straftäterinnen zurück in Freiheit keine weiteren Straftaten begehen, sondern stattdessen ein geregeltes Leben führen, macht das unsere Gesellschaft insgesamt sicherer. Eine angemessene Gefangenenvergütung ist damit im Interesse von uns allen.

Im Entwurf für den Landesdoppelhaushalt 2024/2025 ist jedoch kein Geld für eine Erhöhung der Gefangenenentlohnung vorgesehen. Ein entsprechender Antrag unserer Fraktion, der eine Verdopplung der derzeitigen Vergütung vorsah, wurde während der Haushaltsberatungen im Rechtsausschuss abgelehnt mit dem Verweis auf ein geplantes bundeseinheitliches Vorgehen. Doch bis das kommt, können noch bis zu eineinhalb Jahre vergehen. So lange dürfen wir nicht warten! Meine Fraktion hat daher die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Gefangenenvergütung bei uns im Land verfassungskonform gestaltet werden kann.“


Hinweise:

Pressemitteilung „Gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen sind verfassungswidrig“ des Bundesverfassungsgerichts (Nr. 56/2023), 20. Juni 2023

Antrag „Für eine verfassungskonforme Gefangenenvergütung“ der bündnisgrünen Landtagsfraktion (Drucksache 8/2328), 28. Juni 2023


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin