Landtag beschließt bündnisgrünen Antrag zum Ganztagsrecht 2026 // Wegner: „Breiter Konsens ist ein gutes Zeichen für die Schüler*innen und Eltern im Land“

Der Schweriner Landtag hat heute dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt, demzufolge ein Runder Tisch einberufen werden soll, um eine Strategie für das Ganztagsrecht ab 2026 zu entwickeln. Schulen, Land, Kommunen und außerschulische Bildungspartner sollen nun gemeinsam beraten, wie trotz des Fachkräftemangels ausreichende Räumlichkeiten, zusätzliches qualifiziertes Personal und sächliche Ausstattung geschaffen sowie eine Verzahnung von multiprofessionell aufgestellten Schulen mit der Jugendhilfe und externen Anbieter*innen wie Sportvereinen und Jugendkunstschulen geleistet werden kann.

Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Jutta Wegner, freut sich sehr über das Ergebnis:

„Mit dem heute beschlossenen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen wir rechtzeitig die Weichen, um das Land und besonders die Kommunen hinreichend auf den Ganztagsrechtsanspruch ab 2026 vorzubereiten. Das hat auch die anderen Fraktionen im Plenum überzeugt. Dafür braucht es zunächst eine gemeinsame Beratung und Analyse der Fachkräftebedarfe, für die sich insbesondere die kommunale Familie sehr stark ausgesprochen hat.

Besonders erfreulich ist auch, dass an diesem Runden Tisch auch die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Bildungspartnern beraten werden soll: Museumsvereine, Kunst- und Musikschulen, Schülerforschungslabore, Sportvereine, Feuerwehren und viele andere leisten einen wichtigen Beitrag zu einem quantitativ und qualitativ ausgestalteten Ganztag.

Zudem legen wir konkret fest, bis Dezember 2024 einen Stand erarbeitet zu haben. Da die Auszahlung der Bundesmittel im kommenden Jahr bereits beginnt, ist hier Eile geboten. Spätestens Ende Januar 2024 sollte das erste Treffen stattfinden, damit ab dem Jahr 2025 mit einem Jahr Vorlaufzeit erste priorisierte Maßnahmen vorliegen.

Ein gelungener Ganztag kann der Schlüssel für mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit von Anfang an sein und einen wichtigen Beitrag für den Lernerfolg unserer Kinder leisten. Diese positiven Effekte des Ganztags sind aber keineswegs selbstverständlich. Sie setzen im Gegenteil eine hohe Qualität der Angebote, ein gutes Zusammenspiel von Lehrkräften, Erzieher*innen sowie weiteren pädagogischen und nicht pädagogischen Fachkräften in multiprofessionellen Teams voraus.

Das Recht für alle Eltern und Kinder auf Ganztag ist ab 2026 Realität. Der Antrag heute ist ein guter erster Schritt, damit das gelingen kann. Ich freue mich, dass die Bündnisgrünen mit ihrem Vorschlag die Kolleg*innen von DIE LINKE und SPD überzeugen und in konstruktiven Gesprächen eine konsensfähige Formulierung finden konnten.“


Hintergrund:

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026 ist beschlossen. Nach dem Bundestag hat am 10. September auch der Bundesrat dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll mit Einschränkungen auch in den Ferien gelten. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Der geplante Rechtsanspruch soll die Weichen für eine strukturelle Verbesserung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Chancengerechtigkeit stellen.


Hinweis:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Konzept für das Ganztagsrecht ab dem Jahr 2026 vorlegen – Bessere Bildung, höhere Qualität, mehr Plätze“ (Drucksache 8/2721), 25. Oktober 2023


Jutta Wegner MdL
Bildungspolitische Sprecherin