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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern
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Resozialisierung

Bündnisgrüner Antrag auf Erhöhung der Gefangenenvergütung // Oehlrich: „Landesregierung muss für verfassungskonformes Gesetz sorgen“

Bündnisgrüner Antrag auf Erhöhung der Gefangenenvergütung // Oehlrich: „Landesregierung muss für verfassungskonformes Gesetz sorgen“

9. November 202329. Oktober 2024

Im Sommer dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung im Strafvollzugsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern ist identisch mit den Vorschriften der gerügten Bundesländer. Für Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: „Die Vergütung der von den Strafgefangenen in den Strafvollzugsanstalten unseres Landes geleisteten Arbeit ist nicht verfassungskonform und muss daher dringend erhöht werden.“

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Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss zum Justizhaushalt // Oehlrich: „Eine Erhöhung der Gefangenenvergütung ist überfällig“

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4. Oktober 202330. Oktober 2024

Mit Beschluss vom 20. Juni 2023 hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Aus Sicht der rechtspolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich, ergab die heutige Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss einen klaren Handlungsauftrag an den Gesetzgeber: „Die heutige Sachverständigenanhörung hat ergeben: Die Vergütung der von den Strafgefangenen in den Strafvollzugsanstalten unseres Landes geleisteten Arbeit ist nicht verfassungskonform und muss daher dringend erhöht werden.“

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BVerfG erklärt Gefangenenentlohnung für verfassungswidrig // Oehlrich: „Schnelle Anpassung der Vergütung auch in MV notwendig“

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20. Juni 202311. November 2024

Mit dem heute verkündeten Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlichen Bestimmungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Diese landesrechtlichen Vorschriften regeln die Vergütung, die Gefangene im Strafvollzug für dort erbrachte Arbeitsleistung erhalten. Die bündnisgrüne Abgeordnete Constanze Oehlrich sieht in dem Urteil eine klare Handlungsanweisung auch für die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern: „Die hier gezahlte Vergütung von Gefangenenarbeit ist ebenfalls nicht verfassungskonform.“

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