Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt gegen einen Polizeibeamten aus Neustrelitz. Der Beamte soll im vergangenen November bei einem Einsatz auf dem Neustrelitzer Marktplatz einem Mann brutal ins Gesicht geschlagen haben. Der Vorfall ist auf einer privaten Videoaufnahme dokumentiert und wurde gestern auch im Innenausschuss des Landtags thematisiert. Zuvor hatte der NDR darüber berichtet.
Innen
„Tollensemarsch“ in Neubrandenburg // Oehlrich: „Kein privater Spaziergang, sondern Vernetzungstreffen der rechtsextremen Szene“
Am Sonnabend haben rund 80 Personen am sogenannten Tollensemarsch in Neubrandenburg teilgenommen. Der jährlich stattfindende Marsch ist seit 2004 ein fester Bestandteil im Terminkalender der rechtsextremen Szene. Regelmäßig nehmen Mitglieder der Partei Die Heimat (ehemals NPD) teil, seit einiger Zeit auch Angehörige der Partei Der III. Weg. Der Tollensemarsch dient dem Zusammengehörigkeitsgefühl sowie der körperlichen Ertüchtigung innerhalb der rechtsextremen Szene und entfaltet nach Einschätzung des Verfassungsschutzes eine „überregionale Anziehungskraft“.
„zusammen Bewegen“ // Oehlrich: „Zivilgesellschaft stärken – Demokratiefördergesetz jetzt auf den Weg bringen“
Heute macht das Bündnis „zusammen Bewegen“ erstmals mit zahlreichen Aktionen in ganz Mecklenburg-Vorpommern auf sich aufmerksam. Die Initiator*innen treten für eine offene und lebenswerte Gesellschaft ein, die die Zukunft im Land aktiv mitgestaltet. Sie bringen Menschen zusammen – über Generationen, Lebensrealitäten und politische Unterschiede hinweg – und zeigen, wie soziale Beratung, Nachbarschaftstreffs und lokale Initiativen Halt geben, Orientierung schaffen, Gemeinschaft erlebbar machen und gerechte Beteiligung ermöglichen. Für die bündnisgrüne Landtagsfraktion ist klar: Dieses Engagement verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch politische Unterstützung – bis hin zu einem Demokratiefördergesetz für Mecklenburg-Vorpommern.
Einstufung der AfD // Oehlrich: „Entscheidung aus Köln ist kein Persilschein für die AfD“
Zur gestrigen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern:
„Das Verwaltungsgericht Köln hat der AfD keinen Freispruch erteilt.
Nach Niedersachsen: Einstufung der AfD in MV muss folgen // Oehlrich: „Die Gründe für AfD-Einstufung treffen auch hierzulande zu“
Als erstes westdeutsches Bundesland hat Niedersachsen den dortigen Landesverband der AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die niedersächsische Innenministerin begründete dies unter anderem damit, dass die AfD Menschen mit Migrationshintergrund als Bürger*innen zweiter Klasse betrachte. Zudem propagiere sie unverhohlen die sogenannte Remigration von Millionen Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft.
Reform des Verfassungsschutzgesetzes // Oehlrich: „Gesetzentwurf von Rot-Rot ist in Teilen verfassungswidrig“
Der Gesetzentwurf der rot-roten Regierungskoalition zur Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes weist aus Sicht der bündnisgrünen Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern erhebliche verfassungsrechtliche Mängel auf. Zentrale Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts – insbesondere beim Schutz von Grundrechten und bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes – werden durch den Entwurf verfehlt.
„Der Gesetzentwurf von Rot-Rot ist in Teilen verfassungswidrig. Das ist in der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss deutlich geworden“, erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und fordert Nachbesserungen.
Hammerskins-Antrag abgelehnt // Oehlrich: „Falsches Signal im Kampf gegen rechtsextreme Strukturen“
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt, mit dem die Landesregierung aufgefordert werden sollte, ein Verbot der rechtsextremistischen „Hammerskins“-Chapter „Mecklenburg“ und „Pommern“ nach dem Vereinsgesetz zu prüfen und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auszusprechen.
Gesetz für Bürger*innenräte abgelehnt // Oehlrich: „Dass sich SPD und LINKE einer Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten verweigern, ist nicht nachvollziehbar“
Die rot-rote Regierungskoalition im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat die Überweisung des Entwurfs der bündnisgrünen Landtagsfraktion für ein Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz abgelehnt. Damit haben SPD und LINKE die Möglichkeit vertan, eine Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten der Einwohner*innen unseres Bundeslandes vertieft in den Ausschüssen des Landtags zu beraten.
Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, reagiert ernüchtert: „Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern stärker an politischen Entscheidungen beteiligen. Dialogische Öffentlichkeitsbeteiligung eröffnet die Chance, Erfahrungen, Perspektiven und Erwartungen aus der Mitte der Gesellschaft in die Politik einzubringen – insbesondere auch von jenen, die sonst kaum Gehör finden. Dass sich SPD und LINKE dem verweigern, ist nicht nachvollziehbar.“
Landespolizei voraussichtlich bis Sommer ohne Diensthandys // Oehlrich: „Wunsch nach digitaler Souveränität als Entschuldigung für Verzögerung ist armselig“
Noch immer ist die Landespolizei ohne Diensthandys unterwegs. In der gestrigen Sitzung des Innenausschusses erklärte Innenminister Christian Pegel (SPD), neue Mobilgeräte würden bei der Polizei erst ab Sommer eingeführt. Anstatt die festgestellten Sicherheitslücken kurzfristig zu schließen, habe sich das Innenministerium entschieden, ein neues, sichereres System aufzubauen. Beim Managementsystem für die Handys soll künftig auf amerikanische Software verzichtet werden.
Hammerskins-Verbot in MV prüfen // Oehlrich: „Die Chapter in MV sind tief in der rechtsextremen Szene verankert, international vernetzt und hochgefährlich“
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landesregierung auf, ein Verbot der rechtsextremistischen Hammerskins-Chapter „Mecklenburg“ und „Pommern“ nach dem Vereinsgesetz zu prüfen und sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu verbieten. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion für die kommende Landtagssitzung eingereicht.
Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2025, mit dem das bundesweite Verbot der Vereinigung „Hammerskins Deutschland“ aus formalen Gründen aufgehoben wurde. Zugleich hat das Gericht ausdrücklich klargestellt, dass einzelne regionale Ableger – sogenannte Chapter – durch die Länder verboten werden können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.