Heute wurde über den Antrag unserer Fraktion „Zielabweichungsverfahren für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen vereinfachen und Flächenkontingent erhöhen“ im Landtag beraten. Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, äußert sich dazu:
„Mehr Photovoltaik wagen! Mit diesen Worten gab Dr. Till Backhaus, Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, vor gut einem Jahr das Zielabweichungsverfahren bekannt. Doch es scheint, als hätte man anschließend den Fachbegriff in den zuständigen Ministerien wörtlich genommen: Dort ist man nämlich völlig vom Ziel abgewichen.
Von den 5.000 Hektar Fläche, die aufgrund dieser Verordnung zusätzlich für die Bebauung mit Photovoltaik zur Verfügung gestellt wurden, wurden bereits 4.000 Hektar zur Bebauung beantragt. Das Resultat nach mehr als einem Jahr? Nicht ein einziger der 61 Anträge wurde bislang abschließend bearbeitet, geschweige denn bewilligt.
Der Grund? Anhaltende Meinungsverschiedenheiten über Zuständigkeiten zwischen zwei Landesministerien, zu wenig Personal, zu komplexe Antragsverfahren. Angesichts der Energie- und Klimakrise grenzt das schon an Arbeitsverweigerung auf allen Ebenen. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich für Klarheit in den eigenen Reihen zu sorgen, damit die brach liegenden Anträge schnellstmöglich bearbeitet werden können. Dazu gehört auch, dass das derzeitige Antragsverfahren selbst dringend vereinfacht werden muss – es strotzt nur so vor Bürokratie und Fallstricken.
Doch was passiert, wenn die 5.000 Hektar für Flächen-Solar endlich bewilligt worden sind? Der Landesraumentwicklungsplan wird erst im Jahr 2026 überarbeitet. Bleibt bis dahin alles beim Alten, gibt es in den kommenden Jahren keine zusätzlichen ausgewiesenen Flächen für PV in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist jetzt schon absehbar, dass dann die wenigen Fachleute inklusive ihrem wertvollen Know-how abwandern werden und dass der Solarausbau in MV über Jahre hinweg stagnieren wird.
Deshalb fordern wir eine Erhöhung der Kapazitäten, die über das Zielabweichungsverfahren ausgewiesen werden können, auf insgesamt 23.000 Hektar, und damit einhergehende Planungssicherheiten.
Gleichzeitig muss die Landesraumordnung endlich mit dem EEG auf Bundesebene in Einklang gebracht werden. Denn hierin liegt für MV eine zusätzliche Chance, Wertschöpfung zu generieren, um sowohl der Energiekrise als auch der Klimakrise entgegen zu wirken.“
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