Heute hat die bündnisgrüne Landtagsfraktion ihren Antrag „Keine Strafverfolgung beim Umgang mit Cannabis-Produkten zum Zweck des gelegentlichen Eigenkonsums“ zur Abstimmung eingebracht. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin: „Nach wie vor werden Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wegen einfacher Konsumentendelikte mit Strafverfahren überzogen und verurteilt – inklusive Konsequenzen für ihr weiteres berufliches und privates Leben. Dieses Vorgehen fußt auf einer nur bedingt tragfähigen Rechtsgrundlage.“