Juristenausbildungsgesetz // Oehlrich: „Gesetzentwurf bleibt hinter vorrangigem Bundesrecht zurück“

Heute hat der Landtag das Juristenausbildungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern an die veränderte Rechtslage auf Bundesebene angepasst. Constanze Oehlrich, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, kritisiert die Änderungen als unzureichend:

„Die vom Bund geforderte Einräumung eines Anspruchs auf Teilzeit im juristischen Vorbereitungsdienst war überfällig. Nun hat die rot-rote Koalition jedoch einen Gesetzentwurf vorgelegt, der hinter dem vorrangigen Bundesrecht zurückbleibt. Unserer Auffassung nach muss der Anspruch auf Teilzeit auch nach dem 15. Ausbildungsmonat gewährt werden können. Schließlich sind eintretende Pflegebedürftigkeit oder Geburten Lebensrealitäten, die sich nicht nach Gesetzen richten. Unserer Forderung nach einer diesbezüglichen Änderung des Entwurfs ist die rot-rote Koalition jedoch leider nicht nachgekommen.“


Hintergrund:

Derzeit ist das Ableisten des juristischen Vorbereitungsdienstes nur in Vollzeit möglich. Im vergangenen Jahr wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts vom 25. Juni 2021 ein neuer § 5b Absatz 6 in das Deutsche Richtergesetz (DRiG) eingefügt. Danach ist bundesrechtlich ab dem 1. Januar 2023 auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu ermöglichen. Diese Vorgaben waren in Landesrecht umzusetzen.

Die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst in Teilzeit ableisten zu können, soll Rechtsreferendar_innen entlasten, die während des Vorbereitungsdienstes familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben wahrnehmen oder aus anderen gewichtigen Gründen nicht imstande sind, sich mit voller Arbeitskraft dem Vorbereitungsdienst zu widmen. Für Richter_innen gibt es diese Option bereits seit mehr als 50 Jahren. Eine entsprechende Entlastung für Rechtsreferendar*innen in diesem Bereich ist bislang lediglich partiell möglich, z. B. über die Gewährung von Sonderurlaub bei notwendiger Betreuung erkrankter Kinder.

Hinweis:
Den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 8/1639) finden Sie im Anhang.
Den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes (Drucksache 8/1345) finden Sie hier: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/54709/viertes_gesetz_zur_aenderung_des_juristenausbildungsgesetzes.pdf


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin