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Änderungsantrag

Schulgesetznovelle // Wegner: „Wenn wir heute nicht ausreichend investieren, werden die gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten morgen um ein Vielfaches höher sein“

Schulgesetznovelle // Wegner: „Wenn wir heute nicht ausreichend investieren, werden die gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten morgen um ein Vielfaches höher sein“

28. Januar 2026

Anlässlich der zweiten Lesung des Achten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes erklärt die bündnisgrüne Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, dass der Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen zu unverbindlich bleibt. Angesichts zunehmender extremistischer, rassistischer und menschenverachtender Vorfälle an Schulen braucht es ein deutlich stärkeres politisches Signal. Schulen müssen konsequent als Schutzräume gestärkt werden – rechtlich klar, pädagogisch wirksam und strukturell abgesichert. Vor diesem Hintergrund haben die Bündnisgrünen einen Änderungsantrag eingebracht, der ein eindeutiges Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen an Schulen festschreibt sowie die digitale Bildung künftig durch einen verbindlichen Ausschuss verlässlich steuert. Ziel ist es, landesweit einheitliche Standards zu schaffen und digitale Bildung dauerhaft und strukturiert umzusetzen.

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