Sicherheits- und Ordnungsgesetz MV // Oehlrich: „Mängel müssen schnellstmöglich behoben werden“

In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern über den bündnisgrünen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes debattiert. Constanze Oehlrich, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, begründet die Initiative:

„Verfassungskonforme Polizeimaßnahmen setzen verfassungskonforme Rechtsgrundlagen voraus. Doch das Bundesverfassungsgericht hat Ende vergangenen Jahres Teile des SOG Mecklenburg-Vorpommern für verfassungswidrig erklärt. Das betrifft unter anderem den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, den Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung, die Online-Durchsuchung und die Rasterfahndung.

Die Regelungen sind, so das Bundesverfassungsgericht, vor allem deshalb als verfassungswidrig einzustufen, weil sie den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit heimlicher Überwachungsmaßnahmen der Polizei nicht genügen. Diese Mängel müssen schnellstmöglich behoben werden. Dass gerade die so genannten Vorfeld-Befugnisse bei uns im Land bislang kaum zur Anwendung kamen, ändert an diesem Befund nichts. Denn schon die Einräumung von Überwachungsbefugnissen kann Grundrechte verletzen.

Meine Fraktion hat daher einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Dieser Entwurf beseitigt die festgestellten Mängel, ermöglicht der Landespolizei ein verfassungskonformes Eingriffshandeln und schützt die Bürger*innen dadurch vor Grundrechtsverletzungen.“


Hinweis:

Den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die  öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/1922) vom 9.3.2023 finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Innen- und Rechtspolitische Sprecherin