In der heutigen Sitzung des Innenausschusses hat Innenminister Christian Pegel über die von seinem Ressort verantwortete Evaluierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) berichtet.
Dazu erklärt Constanze Oehlrich, Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Die Evaluierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes ist lückenhaft und wenig aussagekräftig. Es fehlen belastbare Daten, die belegen, dass die erweiterten Polizeibefugnisse tatsächlich einen Nutzen haben. Der Innenminister bleibt die Antwort darauf schuldig, welche konkreten Verbesserungen die Verschärfungen gebracht haben.“
Ein besonders fragwürdiges Beispiel sei die neue Befugnis zur Anfertigung von Übersichtsaufnahmen, mit der die Polizei große Veranstaltungen wie Festivals oder Fußballspiele filmen darf. „Der Innenminister kann nicht sagen, wie oft diese Befugnis genutzt wurde, in welchen Situationen Kameras zum Einsatz kamen oder welchen Mehrwert diese Maßnahme hat“, kritisiert Oehlrich.
Heimliche Überwachung von Computern: Pegel behauptet, die Befugnis habe sich bewährt – obwohl sie nie angewendet wurde
Die so genannte Online-Durchsuchung nennt Oehlrich als ein weiteres Beispiel. Dabei werden mit sogenannten Staatstrojanern heimlich Computer überwacht. „Dieser Eingriff in die Privatsphäre ist besonders weitreichend und technisch anspruchsvoll. Dennoch behauptet der Innenminister, die Befugnis habe sich bewährt – obwohl sie nie angewendet wurde. Eine Evaluierung, die die Sinnhaftigkeit einer nie genutzten Maßnahme bestätigt, ist unseriös“, so Oehlrich weiter.
Auch die Methodik der Evaluierung steht in der Kritik. „Befragt wurden vor allem Polizeibehörden, ob sich die neuen Normen bewährt haben. Externe Sichtweisen wurden kaum berücksichtigt. Nur die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt wurden einbezogen, was in diesem Bereich zu fundierten Ergebnissen führte. Bei den anderen Regelungen bleibt der Bericht jedoch vage und unzureichend.“
„Evaluierung liefert keine fundierte Grundlage für eine sachliche Debatte“
Abschließend betont Oehlrich: „Die vorgelegte Evaluierung liefert keine fundierte Grundlage für eine sachliche Debatte. Der Innenminister muss endlich ernsthaft analysieren, wann polizeiliche Befugnisse notwendig sind und wann sie zu weit gehen. Spätestens bis zur geplanten Novelle des Polizeigesetzes muss Christian Pegel belastbare Zahlen und Bewertungen nachreichen.“
Hintergrund:
Im Jahr 2020 wurden mit der Reform des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche neue polizeiliche Befugnisse eingeführt, die von erheblichen Protesten aus der Zivilgesellschaft begleitet wurden. 2022 erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrere der verschärften Regelungen für verfassungswidrig. Das Gesetz sieht vor, dass die Neuerungen bis Ende 2024 evaluiert werden sollten. Die Landesregierung plant nun eine Überarbeitung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes bis Ende des Jahres 2025.
Hinweise:

migrationspolitische Sprecherin