Verfassungsänderung zur Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen // Oehlrich: „Transparenz stärkt das Vertrauen in die Demokratie“

Nach einem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Landesverfassung, der heute im Landtag beraten wird, sollen Ausschusssitzungen künftig in der Regel öffentlich stattfinden. Dazu erklärt die Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Constanze Oehlrich:

„Transparenz stärkt das Vertrauen in die Demokratie. Die Ausschusssitzungen des Landtags sollten zukünftig öffentlich stattfinden und nicht mehr hinter verschlossenen Türen. Nur mit transparenten, verständlichen Verfahren können wir das Vertrauen der Bürger*innen in die politischen Entscheidungen und den demokratischen Prozess stärken.

Die Ausschüsse sind die Herzkammer des Parlaments. Öffentliche Sitzungen ermöglichen es den Bürger*innen, sich selbst ein Bild von der geleisteten Arbeit zu machen. Auf diese Weise können die vorgebrachten Argumente selbst angehört und bewertet werden. Bislang finden nur die Sachverständigenanhörungen zu Gesetzentwürfen in öffentlicher Sitzung statt. Dabei könnte und sollte der gesamte Prozess eines Gesetzes von der Vorstellung bis zur Verabschiedung öffentlich passieren. Hier werden keine Staatsgeheimnisse, sondern öffentliche Angelegenheiten behandelt. Ausnahmen von der Öffentlichkeit sollten insbesondere bei überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner gemacht werden.

Längst tagen die Landtagsausschüsse in zehn von sechzehn Bundesländern grundsätzlich öffentlich. Es ist an der Zeit, dass Mecklenburg-Vorpommern sich daran ein Beispiel nimmt und einen aktiven Beitrag dazu leistet, die öffentliche Wahrnehmung von demokratischen Beratungsverfahren zu verbessern.“


Hintergrund:

„Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/1923)


Constanze Oehlrich MdL
Fraktionsvorsitzende und
rechtspolitische Sprecherin