Heute fand die abschließende Debatte zum Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern statt. Ziel der angestrebten Novellierung war die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Land. Mit den Stimmen von SPD, DIE LINKE und AfD wurde der Gesetzentwurf der bündnisgrünen Landtagsfraktion mehrheitlich abgelehnt.
Hannes Damm, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, kommentiert das Ergebnis der Debatte:
„Brauchen wir nicht, läuft doch super: So könnte man die Reaktionen der Regierungsfraktionen auf den vorgelegten Gesetzentwurf zusammenfassen, der Denkmalschutz und Ausbau der Erneuerbaren Energien in Einklang bringen sollte. Sämtliche Vernunftsappelle der Opposition, unseren Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen, sind an Rot-Rot jedoch abgeprallt. Stattdessen verwies die SPD auf 2024. In dem Jahr wolle man das Denkmalschutzgesetz sowieso anpassen, argumentierte Wissenschaftsministerin Bettina Martin, und vergaß offenbar, was sie zuvor im Plenarsaal ausgeführt hatte: dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen bereits ausreichen würden.
Ihre Fraktionskollegin Beatrix Hegenkötter, denkmalpolitische Sprecherin, wischte derweil das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald vom Tisch, das vor Kurzem die Verschleppungen in den zuständigen Ämtern gerügt und drei Untätigkeitsklagen Recht gegeben hatte. Stattdessen lautete der einmütige Tenor in der SPD: Die Behörden in MV würden zügig und effizient zusammenarbeiten. Grüße gehen raus ans OVG Greifswald.“
Weiter verweist Hannes Damm auf die möglichen Konsequenzen der Blockadehaltung für das Bundesland: „Mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfes riskiert Rot-Rot, die Steuerungsmöglichkeiten bei der Flächenausweisung für den Windenergieausbau aus der Hand zu geben.“
Hintergrund:
Erreicht MV die bundesgesetzlich vorgeschriebenen 2,1 Prozent Landesfläche für Windeignungsgebiete nicht, können Windenergieanlagen künftig auch außerhalb dieser Gebiete beantragt und errichtet werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn sich aufgrund zu strenger Auslegungen der Denkmalschutzvorgaben nicht genügend Flächen finden lassen oder Höhenvorgaben für Windenergieanlagen vorgesehen werden. Flächen mit Höhenbeschränkung werden beim Flächenbeitrag von 2,1% nicht angerechnet.
Gelingt die ausreichende Flächenfindung bis Ende 2032 nicht, muss aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses aus § 2 EEG entsprechend dem Urteil des OVG ein Windrad regelmäßig auch in unmittelbarer Nähe wichtiger Denkmäler genehmigt werden.
Hinweis:
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/1742) finden Sie hier.
Die Pressemitteilung „Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien und Denkmalschutz // Damm: ,Energiewende und Denkmalschutz müssen endlich in Einklang gebracht werden'“ vom 4. Mai 2023 lesen Sie hier.