In der heutigen gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Wissenschafts- und Europaausschusses fand eine von der bündnisgrünen Fraktion beantragte öffentliche Anhörung zum Thema „Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Denkmalschutz“ statt. Hannes Damm, energie- und klimapolitischer Sprecher der Fraktion, erläutert die Dringlichkeit des Themas sowie mögliche Lösungen zur Entschärfung des Konflikts:
„Der Konflikt zwischen Denkmalschutz und dem Ausbau Erneuerbarer Energien muss endlich landesrechtlich aufgelöst werden. Derzeit verzögern sich die Genehmigungsverfahren für Windkraft- und Solaranlagen aufgrund deutlich überzogener Prüfgutachten für zahlreiche Denkmäler. Gleichzeitig stockt die Bewertung dieser Fachgutachten durch die Genehmigungsbehörden. Das Gelingen der Energiewende liegt im überragenden öffentlichen Interesse. Hier gilt es sowohl mit Sachverstand als auch mit Augenmaß abzuwägen.
Ein im Februar 2023 ergangenes Urteil des Greifswalder Oberverwaltungsgerichts ist in diesem Zusammenhang richtungsweisend: Demnach müssen die Genehmigungsverfahren beschleunigt und in der Regel zugunsten des Ausbaus Erneuerbarer Energien entschieden werden.“
„Überragendes öffentliches Interesse von Erneuerbaren Energien muss im Denkmalschutzgesetz MV festgeschrieben werden“
„Die Forderung der Expert*innen in der heutigen Anhörung ist nur folgerichtig: In der Regionalplanung soll bei der Ausweisung von Windvorranggebieten die grundsätzliche Vereinbarkeit mit dem Denkmalschutz bereits abschließend behandelt werden. Zudem muss das überragende öffentliche Interesse von Erneuerbaren Energien im Denkmalschutzgesetz MV festgeschrieben werden.
Diese zentralen Forderungen sind Bestandteil unseres Gesetzentwurfs, der in der kommenden Woche in zweiter Lesung im Landtag behandelt wird. Es herrscht weitgehender Konsens in der Fachwelt, dass diese Gesetzänderungen notwendig sind. Denn ohne eine entsprechende Anpassung der gesetzlichen Voraussetzungen sind die vom Bund vorgegebenen Ausbauziele und damit die rechtzeitige Treibhausgasneutralität nicht erreichbar.“
Hintergrund:
In §7 Absatz 3 Nummer 2 des Denkmalschutzgesetzes wäre durch den Gesetzentwurf von bündnisgrünen Fraktion festgelegt, dass das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Regel den Denkmalschutz überwiegt, wenn in das äußere Erscheinungsbild nur reversibel oder in die Substanz des Denkmals nur geringfügig eingegriffen wird. Zudem muss der Denkmalschutz möglichst frühzeitig, bereits bei der Ausweisung von Windvorranggebieten, abschließend behandelt werden. Das OVG in Greifswald hatte im Februar 2023 geurteilt, dass „Erneuerbare Energie in Schutzgüterabwägungen Vorrang haben sollen“ und dass das überragende öffentliche Interesse nur in „atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann“.
Hinweis:
Den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern“ (Drucksache 8/1742) vom 11. Januar 2023 finden Sie hier.