Bündnisgrüne fordern Nachbesserungen beim Landeswassergesetz // Dr. Terpe: „Moorschutz und Wasserrückhalt müssen gesetzlich verankert werden“

Soeben wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Landeswassergesetzes beschlossen. Mecklenburg-Vorpommern ist ein wasserreiches Bundesland – Seen, Flüsse, Moore und Küste prägen Landschaft und Lebensweise. Doch trockene Sommer, sinkende Wasserstände und zunehmende Anforderungen an den Hochwasserschutz machen deutlich, dass die Rahmenbedingungen für die Wasserwirtschaft umfassender angepasst werden müssen. Die bündnisgrüne Landtagsfraktion fordert daher einen ergänzenden Gesetzentwurf, der verbindlichere Regelungen für Wasserrückhalt, Moorschutz und Wasserqualität vorsieht.

Viel wertvolle Zeit für den Schutz des Wassers ist bereits verstrichen: Die Landesregierung hat die notwendige Novellierung des Landeswassergesetzes mehr als ein Jahrzehnt lang verschleppt. „Ein neues, zeitgemäßes Landeswassergesetz ist überfällig“, erklärt Dr. Harald Terpe, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Zwar benennt der Gesetzentwurf Klimaanpassung und Wasserrückhalt als Ziele, und Wasserentnahmen werden erstmals stärker bepreist. Doch das Gesetz bleibt an entscheidenden Stellen unverbindlich. Wichtige Regelungen für die Umsetzung sind weiterhin diffus, wertvolle Hinweise aus den Anhörungen wurden nicht berücksichtigt.“