In der heutigen Sitzung des Innenausschusses fand die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes der Landesregierung zur Anpassung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) an bundesverfassungsgerichtliche Vorgaben statt. Das Fazit fällt aus Sicht von Constanze Oehlrich, innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eindeutig aus:
„Die Regierung Schwesig erweist sich als unfähig, ihre eigenen Fehler zu korrigieren. So erweist sich auch der Korrekturversuch der Landesregierung zum SOG M-V als verfassungswidrig. Die Polizei braucht verfassungskonforme Befugnisse. Würde die vorliegende Novelle so verabschiedet werden, hätten wir nach Einschätzung von zwei der anwesenden Rechtsexpert*innen weiterhin Polizeibefugnisse im SOG M-V, die gegen unsere Grundrechte verstoßen. Die korrigierten Vorschriften genügen auch weiterhin nicht den Anforderungen der Verfassung an die Verhältnismäßigkeit heimlicher Überwachungsmaßnahmen der Polizei.“
Hintergrund:
Das Innenministerium überarbeitet aktuell das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Nötig war dies geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mehrere Vorschriften des SOG M-V am 9. Dezember 2022 als verfassungswidrig eingestuft hatte. Anlass für den Rechtsspruch war eine Verfassungsbeschwerde der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor dem Bundesverfassungsgericht aus dem Juni 2021.
Das SOG M-V der damaligen Landesregierung aus SPD und CDU war am 5. Juni 2020 in Kraft getreten. Bereits in der letzten Legislaturperiode waren in zwei Sachverständigenanhörungen gewichtige Gründe dafür vorgetragen worden, warum das Gesetz in der Verfassung gewährleistete Grundrechte verletzt.