Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute das Zweite Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchausführungsgesetzes beschlossen. Damit wurde auch eine zentrale Forderung aus einem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen: Gemeinden erhalten künftig mehr Gestaltungsspielraum beim Repowering von Windenergieanlagen. „Die Gemeindeöffnungsklausel ist ein echter Hebel für Akzeptanz und Tempo: Wer vor Ort Ja sagt, darf Repowering auch ermöglichen. Die ursprünglich von Rot-Rot geplante starre Regelung hätte das Gegenteil bewirkt“, erklärt Hannes Damm, energiepolitischer Sprecher der Bündnisgrünen im Landtag.
Künftig können Gemeinden – bei Zustimmung der Gemeindevertretung vor Ort – geringere Abstände für erneuerte Windenergieanlagen festlegen. Damm: „Das stärkt die kommunale Planungshoheit und greift Forderungen aus der Praxis nach mehr Mitsprache auf. Bürgermeister*innen und Gemeindevertretungen können so leistungsstarke Neuanlagen an bereits bewährten Standorten zulassen und direkt profitieren.“
Bündnisgrüne kritisieren fehlende Übergangsregelung
Kritisch sieht Damm allerdings, dass das neue Gesetz keine Übergangsregelung vorsieht. Die Regierungskoalition plant, die neuen Abstandsregeln insbesondere für Repowering – 1.000 Meter zu Innenbereichen von Siedlungen, 800 Meter zu Außenbereichen – unmittelbar nach der Verkündung in Kraft treten zu lassen. Im Verfahren befindliche offene Anträge wären dann nicht geschützt – außer, die Behörden bestätigen bis zum Inkrafttreten deren Vollständigkeit. Bisher braucht eine solche Bestätigung allerdings viele Monate.
„Ohne eine Übergangsregelung drohen zahlreiche Repowering-Projekte zu scheitern“, warnt Damm. „Rund ein Drittel der Anträge für die aktuell 1.274 Windenergieanlagen in laufenden Genehmigungsverfahren gelten derzeit als unvollständig. Wie viele von der neuen Regelung betroffen wären und abgesagt werden müssten, weiß Rot-Rot nicht. Es ist daher verantwortungslos, in Unkenntnis zahlreichen Projekte einfach den Stecker zu ziehen – und das ausgerechnet bei Anlagen an akzeptierten Standorten, vom wirtschaftlichen Schaden ganz zu schweigen.“
Die bündnisgrüne Fraktion fordert deshalb, eine Übergangsregelung einzuführen, die bis zum Inkrafttreten der neuen Abstandsregelung gilt – sowie eine klare Definition, ab wann ein Antrag als vollständig eingereicht gilt.

Energiepolitischer Sprecher