Die Alarmglocken läuten bei mehreren Bürgermeister*innen in Mecklenburg-Vorpommern: Ihre mit Bundesmitteln geförderten und mit erheblichen Eigenmitteln gestarteten Nahwärmeprojekte drohen zu scheitern, weil notwendige Photovoltaikanlagen in langwierigen Zielabweichungsverfahren feststecken und wegen der Überschreitung des Kontingents sogar ganz versagt werden könnten. Statt Fortschritt beim kommunalen Klimaschutz erleben die engagierten Gemeinden bürokratischen Stillstand.
Die bündnisgrüne Landtagsfraktion greift diese Problematik mit einem Antrag auf. Ziel ist es, die administrativen Hürden für PV- und Solarthermieanlagen abzubauen, wenn sie wesentlicher Bestandteil kommunaler Nahwärmeprojekte sind.
Kommunale Nahwärmeprojekte drohen an langwierigen Zielabweichungsverfahren zu scheitern
Hannes Damm, stellvertretender Vorsitzender und energiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, erklärt dazu: „Eine Gemeinde möchte mutig in ein Nahwärmenetz investieren, sichert sich Fördermittel, legt eine Planung vor, motiviert die Bürger*innen – und dann scheitert alles am Genehmigungsverfahren für eine Solaranlage auf der Wiese neben dem eigenen Dorf. Statt engagierte Kommunen zu unterstützen, stellt das Land ihnen unnötige Hürden in den Weg. PV-Anlagen, die fester Bestandteil der kommunalen Wärmekonzepte sind, werden wie gewöhnliche Freiflächenanlagen behandelt. Damit ignoriert die Landesregierung den untrennbaren Zusammenhang dieser Projekte. Wichtige kommunale Nahwärmeprojekte, oft bereits durch Bundesmittel gefördert, drohen dadurch an langwierigen und komplizierten Zielabweichungsverfahren zu scheitern. Das ist ein unhaltbarer Zustand.“
Der Antrag der bündnisgrünen Landtagsfraktion fordert unter anderem priorisierte und vereinfachte Zielabweichungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nachweislich zur Versorgung eines Nahwärmeprojekts benötigt werden. Diese spezifischen Anlagen sollen aufgrund ihrer zentralen Funktion aus dem allgemeinen Flächenkontingent für PV-Zielabweichungen herausgenommen werden. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Landesraumentwicklungsprogramms notwendig, um sicherzustellen, dass solche integrierten Projekte zukünftig problemlos in unmittelbarer Ortsnähe realisiert werden können.
„Die Nutzung der Sonnenenergie für die Wärmeversorgung senkt Emissionen, spart Kosten, stärkt die regionale Wirtschaft und verringert die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Jedes nicht umgesetzte Nahwärmeprojekt ist eine verpasste Chance für Klimaschutz und das Gelingen der Wärmewende. Es führt zu höheren Kosten für Kommunen und Bürger*innen – und steht für Stillstand statt dringend benötigtem Fortschritt“, so Damm.
Hinweis:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Solarthermieanlagen als Teil von Nahwärmeprojekten in unmittelbarer Nähe zur betroffenen Ortslage ermöglichen“ (Drucksache 8/4874) vom 30. April 2025:
https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-4000/Drs08-4874.pdf

stellvertretender Fraktionsvorsitzender und energiepolitischer Sprecher