Die Landesregierung hat Anfang 2024 angekündigt, dass im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens (ZAV) für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Projekte mit innovativem Charakter bevorzugt genehmigt werden sollen. Doch auf der Website des Wirtschaftsministeriums wird nach wie vor die veraltete Bewertungsmatrix aus dem Frühjahr 2022 angezeigt, und eine proaktive Information der antragsstellenden Gemeinden und Vorhabenträger ist ausgeblieben.
Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Hannes Damm (Drucksache 8/4240) zeigt, dass Vorhabenträger lediglich fallbezogen im Rahmen der Antragsbearbeitung über die neuen Kriterien informiert worden sind. Eine systematische Kommunikation erfolgte jedoch nicht, wodurch viele Antragsteller*innen benachteiligt wurden.
„Milliardeninvestitionsvorhaben werden links liegen gelassen“
Hannes Damm, energie- und klimapolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg-Vorpommern, kritisiert das Versäumnis scharf: „Es ist erschreckend, wie die Landesregierung mit Investor*innen und Gemeinden umgeht. Statt proaktiv über geänderte Bewertungskriterien und die Realisierungswahrscheinlichkeit zu informieren, werden Milliardeninvestitionsvorhaben quasi links liegen gelassen. Mehr als 230 Anträge, die zusammen eine Fläche von über 15.000 Hektar abdecken, stecken in der Bürokratiefalle fest. Im August dieses Jahres befanden sich gerade einmal 24 Vorhaben im Status ,in Bearbeitung’. Dieses zögerliche und geradezu stümperhafte Vorgehen bremst die Energiewende und schadet dem Wirtschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern erheblich.“
Willkürliches und intransparentes Vorgehen
Während einige Gemeinden und Unternehmen frühzeitig – oft durch eigene Nachfragen oder gute Kontakte – von den geänderten Bewertungskriterien erfahren haben und ihr Projektvorhaben entsprechend anpassen konnten, wurden andere im Dunkeln gelassen. Damm: „Dieses Vorgehen grenzt an Willkür und ist im höchsten Maße intransparent. Hier muss ein sofortiger Kurswechsel her!“
Hintergrund:
Das Zielabweichungsverfahren (ZAV) dient als Ausnahmeinstrument für Einzelfälle, die bei der Aufstellung der Raumordnungspläne nicht berücksichtigt werden konnten. Seit 2021 können über dieses Instrument Projekte genehmigt werden, die außerhalb des 110-Meter-Streifens entlang von Autobahnen und Schienenwegen liegen. Von den 5.000 Hektar, die die Landesregierung als Kontingent für Photovoltaik-Freiflächenanlagen vorgesehen hat, waren bis August 2024 rund 3.200 Hektar vergeben. Die mehr als 230 offenen Anträge entsprechen einer Fläche von mehr als 15.000 Hektar.
Hinweise:
Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, inkl. Antwort der Landesregierung „Photovoltaikfreiflächenanlagen und Zielabweichungsverfahren“ (Drucksache 8/4240) vom 4. Dezember 2024
Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, inkl. Antwort der Landesregierung „Raumordnungsgesetz und Zielabweichungsverfahren“ (Drucksache 8/4002) vom 18. September 2024
Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, inkl. Antwort der Landesregierung „Photovoltaik – Zielabweichungsverfahren und Teilfortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms“ (Drucksache 8/3865) vom 8. August 2024