Bezahlkarte für Geflüchtete // Oehlrich: „Landesregierung darf keine Einfallstore schaffen für grundrechtswidrige Beschränkungen“

Zu dem heutigen Bericht des Innenministers im Innenausschuss über den Stand der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete erklärt Constanze Oehlrich, migrationspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir Bündnisgrüne wollen einen diskriminierungsfreien Zugang von Geflüchteten zu Bargeld und zum bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das Landesamt für innere Verwaltung hat das Vergabeverfahren für eine Bezahlkarte gestartet, deren Benutzung auf einen bestimmten Postleitzahlenbezirk, auf bestimmte Branchen oder auch auf bestimmte Läden beschränkt werden kann. Ich sehe die Gefahr, dass wir damit ein repressives integrationsfeindliches Instrument schaffen, das eine Vielzahl von Diskriminierungsformen ermöglicht. Wenn die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern schon einen kostspieligen Sonderweg bei der Bezahlkarte für Geflüchtete einschlägt, sollte sie keine Einfallstore schaffen für grundrechtswidrige Beschränkungen.“


Hintergrund:

Ausschreibung für das Bezahlkartensystem für die Auszahlung von Leistungen gemäß AsylbLG in Mecklenburg-Vorpommern, 16. Februar 2024

Folgende Einschränkungen soll die Karte nach dieser Ausschreibung erfüllen können: Beschränkung der Nutzung nach Postleitzahl-Gebieten, Ausschluss bestimmter Händler*innengruppen und Branchen, Begrenzung der Menge der Bargeldabhebung, Ausschluss von Überweisungen und Einschränkungen von Onlinekäufen außerhalb der EU.


Constanze Oehlrich MdL
Migrationspolitische Sprecherin