Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zu Nord Stream 2 und der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV kommt am Freitag, den 8. September 2023, zur ersten Zeugenvernehmung und Beratungssitzung nach der Sommerpause des Landtags zusammen.
Zunächst wird in nichtöffentlicher Sitzung der Vertreter einer Anwaltskanzlei vernommen, durch die das Bergamt Stralsund beim Genehmigungsverfahren für Nord Stream 2 juristisch beraten wurde. Zwei Tage vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hatte die Kanzlei seinerzeit auf zahlreiche potenzielle Rechtsrisiken hingewiesen und von der kurzfristigen Genehmigung abgeraten. Die morgige Vernehmung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da das Wirtschaftsministerium MV dem Zeugen die Aussage nur in einer nichtöffentlichen Sitzung genehmigt hat.
In öffentlicher Sitzung befragt wird anschließend ein ehemaliger Abteilungsleiter der Staatskanzlei MV. Er war im Zeitraum der Genehmigungsverfahren an der Organisation von Gesprächen zwischen Minister*innen und Vertreter*innen der Nord Stream 2 AG beteiligt. Zudem war der Zeuge mit der Pflege der Russlandkontakte betraut; auch die inhaltlichen Reisevorbereitungen nach Russland für Ministerpräsident Erwin Sellering, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und weitere Kabinettsmitglieder zählten zu seinen Aufgaben.
„Wie weit reichte der russische Arm in unsere Amts- und Regierungsstuben?“
Hannes Damm, Obmann im PUA für die bündnisgrüne Landtagsfraktion, blickt gespannt auf diese Vernehmungen: „Die Landesregierung hat bislang immer wieder den Vorwurf von sich gewiesen, Mecklenburg-Vorpommern zum Vorzimmer des Kreml gemacht zu haben. Wie weit der russische Arm in unsere Amts- und Regierungsstuben wirklich reichte und wie sehr sich die Landesregierung um Russlands Gunst bemühte: Der Antwort darauf werden wir hoffentlich wieder ein bisschen näher kommen.“
Beweisantrag zur „Lösch-Affäre“
In der anschließenden Beratungssitzung stimmt der Ausschuss über einen Beweisantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP ab, durch den Sicherheitskopien gelöschter E-Mails von Minister Christian Pegel angefordert werden sollen. Neben den E-Mails sollen auch Ablaufprotokolle (Traces) und Metadaten übermittelt werden, aus denen sich u. a. Sender*in und Empfänger*in von E-Mails sowie Löschvorgänge rekonstruieren lassen. Die Landesregierung hatte im Verlauf der Debatte um die „Lösch-Affäre“ behauptet, das zuständige Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern könne die gelöschten E-Mails nicht wiederherstellen. Der Beweisantrag richtet sich nun direkt an den landeseigenen IT-Dienstleister DVZ.