Abstrakte Normenkontrolle // Oehlrich: „Machtwille überwiegt gegenüber Qualität der Gesetzgebung“

Im Gegensatz zum Bundestag und der überwiegenden Mehrheit der Landesparlamente bleibt in Mecklenburg-Vorpommern eine hohe Hürde für die Ausübung der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung erhalten: Die Forderung der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nach einer Absenkung des Quorums zur Anstrengung einer ‚abstrakten Normenkontrolle‘ ist mit der Stimmmehrheit der Regierungskoalition in erster Lesung abgelehnt worden.

Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion, Constanze Oehlrich: „Die Überprüfung von Landesrecht auf seine Vereinbarkeit mit der Landesverfassung muss einfacher werden. Das sorgt für mehr Qualität bei der Gesetzgebung – und verbessert den Schutz der Freiheits- und Gleichheitsrechte der Bürger*innen.

Mit ihrer Weigerung, das Quorum abzusenken, erschwert die Regierungskoalition dem Parlament eine seiner wichtigsten Aufgaben: Die Kontrolle der Regierungsarbeit. Hier überwiegt der Machtwille gegenüber der Qualität der Gesetzgebung.

Im Bund und in zehn von 16 Bundesländern braucht es für eine ‚abstrakte Normenkontrolle‘ höchstens ein Viertel der Abgeordneten. Wir sollten jetzt nachziehen und auch bei uns das Quorum senken. Dass verfassungswidrige Gesetze überprüft und für nichtig erklärt werden können, ist im Interesse von uns allen.“


Hintergrund:

Mit dem Begriff der „Normenkontrolle“ ist das gerichtliche Verfahren angesprochen, das die Prüfung und verbindliche Entscheidung darüber beinhaltet, ob eine Norm entsprechend den dafür maßgebenden Verfahrensvorschriften erzeugt wurde und ob sie inhaltlich mit höherrangigem Recht, insbesondere den in der Verfassung gewährleisteten Grundrechten, vereinbar ist. Als konkrete Normenkontrolle wird das Kontrollverfahren bezeichnet, das anläßlich eines bei einem Gericht anhängigen konkreten Rechtsstreits in Gang gebracht wird. Die abstrakte Normenkontrolle hingegen eröffnet den Antragsteller*innen die Möglichkeit, das Kontrollverfahren unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit anhängig zu machen.


Hinweis:

Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 8/2107) vom 26. April 2023 finden Sie hier.


Constanze Oehlrich MdL
Rechtspolitische Sprecherin